Disziplinarverfahren wegen beleidigendem Post abgeschlossen
Der mutmaßlich antisemitische und beleidigende Post anlässlich eines Schweigemarschs zum Hamasüberfall hat für die Verfasserin keine weiteren disziplinarischen Konsequenzen. Die Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht ist bereits abgemahnt worden.
Am 10. Oktober 2023 waren in Saarbrücken rund 1000 Menschen zu einem Schweigemarsch zusammengekommen, um nach dem Angriff der Hamas ihre Solidarität mit Israel auszudrücken. Unter einem Foto der Veranstaltung postete eine Rechtsreferendarin des saarländischen Oberlandesgerichtes daraufhin einen mutmaßlich antisemitischen Beitrag.
Unter anderem warf sie Israel vor, in Gaza mehrere Tausend Kinder ermordet zu haben. Sie hatte daraufhin eine Abmahnung erhalten. Zudem wurden weitere disziplinarische Schritte geprüft.
Das ist nun geschehen: Das Saarländische Oberlandesgericht teilte dem SR mit, dass der Vorgang abgeschlossen sei. Es bleibe bei der Ermahnung der Rechtsreferendarin.
Unklarheit über Ermittlungen wegen Beleidigung
Die Staatsanwaltschaft wollte sich aus "Gründen des Persönlichkeitsschutzes" nicht äußern. Damit bleibt zunächst unklar, ob gegen die angehende Juristin etwa wegen Beleidigung ermittelt wird.
Sie hatte in ihrem Post Teilnehmer des Schweigemarschs – unter anderem Innenminister Reinhold Jost (SPD) und SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon – auch als "Haufen Dreck" bezeichnet.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 25.01.2024 berichtet.