Solidaritätskundgebung mit Israel in Saarbrücken, Schweigemarsch durch die Saarbrücker Innenstadt  (Foto: Imago/BeckerBredel)

Gerichts-Referendarin veröffentlicht mutmaßlich antisemitischen Post

Thomas Gerber   01.12.2023 | 14:30 Uhr

Nach einer Solidaritätskundgebung für Israel hat eine Rechtsreferendarin des Oberlandesgerichts einen mutmaßlich antisemitischen Instagram-Post verfasst. Nach einer Abmahnung drohen der Frau eventuell weitere disziplinarische Maßnahmen.

Eine Rechtsreferendarin des Oberlandesgerichts (OLG) hatte nach der Solidaritätskundgebung vom 10. Oktober in Saarbrücken offenbar einen Post auf Instagram abgesetzt. Unter einem Foto von der Veranstaltung vor der Synagoge, auf dem unter anderem Innenminister Reinhold Jost (SPD) und SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon zu sehen sind, schrieb sie, dass "2360 palästinensische Kinder (von den Israelis) ermordet worden" seien. "Ihr trä(a)gt alle dessen (deren) Blut an euren Händen".

Jüdische Gemeinde informierte Oberlandesgericht

Für den Antisemitismusbeauftragten des Landes Roland Rixecker handelt es sich bei diesen Aussagen um "antisemitische Stereotypen", wonach Juden für Ritualmorde an Kindern verantwortlich gemacht werden. Er, so Rixecker, sei aus Reihen der jüdischen Gemeinde auf den Post der angehenden Juristin aufmerksam gemacht worden und habe deren Vorgesetzten, den Präsidenten des OLG Hans-Peter Freymann über den Vorfall informiert.

Freymann hat die Referendarin, die den Post bei ihrer Anhörung einräumte, daraufhin abgemahnt. Eine angemessene Reaktion des Vorgesetzten, heißt es unter anderem von der CDU-Rechtspolitikerin Dagmar Heib.

Weitere disziplinarische Schritte werden geprüft

Inzwischen aber scheinen trotz der schwierigen beamtenrechtlichen Lage weitere disziplinarische Schritte nicht mehr ausgeschlossen und werden nach SR-Informationen geprüft. Der Fall ist zudem bei der Staatsanwaltschaft gelandet. Das Justizministerium hatte sie eingeschaltet.

Die Staatsanwaltschaft allerdings gibt sich äußerst schmallippig. Bestätigt auf SR-Anfrage lediglich, dass es einen "Vorgang" gibt. Aus "Gründen des Persönlichkeitsschutzes" wolle man sich nicht näher äußern. Welche Straftaten in Frage kommen, bleibt so zunächst unklar.

Beleidigender Charakter des Posts

Der Antisemitismusbeauftragte Rixecker hatte nach eigenen Angaben auf eine Strafanzeige verzichtet, da ihm der Post nicht als eindeutig strafbar erschien. Dennoch dürfte auch der antisemitische Charakter des Posts von der Staatsanwaltschaft geprüft werden. Wobei das Ministerium die Staatsanwaltschaft nach SR-Informationen auch auf den beleidigenden Charakter der Äußerungen hingewiesen hat.

Denn in ihrem Post macht die angehende Juristin auch ihrem Unmut über die auf dem Foto zu sehenden Politiker Luft. Bezeichnet diese als "Haufen Dreck!". Weiter schreibt sie, das sei "nur der Anfang ihr ekelhaften Kollegen des Saarbrücker Rathauses." Dort hatte die Deutsch-Libanesin im Rahmen ihrer Ausbildung offenbar vorübergehend gearbeitet und sich verstritten.

Bis zu zwei Jahren Gefängnis möglich

"Ekelhafte Kollegen", "Haufen Dreck" - sicherlich keine üblichen Bezeichnungen für Politiker und Kollegen. Das Justizministerium spricht von einer "erheblichen Unangemessenheit in Ton und Schärfe" und von "unsachlicher Missachtung" von Personen. Ob das strafbar ist, auch das dürfte die Staatsanwaltschaft nunmehr prüfen. Auf Beleidigung stehen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 01.12.2023 berichtet.


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