Bei einer Kundgebung werden palästinensische Flaggen geschwenkt (Foto: IMAGO / BeckerBredel)

Saarland stellt anti-israelischen Spruch unter Strafe

  13.11.2023 | 16:06 Uhr

Der bei Pro-Palästina-Demos häufig verwendete Satz "Vom Fluss bis zum Meer" wird im Saarland künftig strafrechtlich verfolgt. Im Fall einer Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

In den vergangenen Wochen sind im Saarland mehrfach Menschen bei Pro-Palästina-Demonstrationen auf die Straße gegangen. Dabei wurden auch Flaggen und Plakate gezeigt, die strafrechtlich relevant sein könnten.

Das gilt zum Beispiel künftig für den oft verwendeten Slogan "From the river to the sea", übersetzt "Vom Fluss bis zum Meer". Das hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken dem SR bestätigt. Erfasst werden dabei Fälle, die seit dem Überfall der "Hamas" am 7. Oktober 2023 vorgefallen sind.

Freiheits- oder Geldstrafe

Mit dem Satz soll ausgedrückt werden, dass eine Größe Palästinas vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt werde. Der Ausspruch stellt damit das Existenzrecht Israels infrage beziehungsweise leugnet es. Die Parole geht zurück auf die 1960er Jahre auf die Palästinensiche Befreiungsorganisation PLO.

Strafrechtlich verfolgt werde, wer im Saarland die Parole auf Deutsch oder in anderen Sprachen verbreite oder öffentlich oder in einer Versammlung verwende, so die Staatsanwaltschaft. Wer verurteilt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ist möglich.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 13.11.2023 berichtet.


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