Wie steht es im Saarland um die Inklusion im Katastrophenfall?
Wenn es zu einer Katastrophe – wie etwa einem Hochwasser – kommt, ist schnelles Handeln gefragt. Im Voraus festgelegte Notfallpläne helfen dabei, dass das gelingt. Doch auf Menschen mit Behinderungen ist der Katastrophenschutz im Saarland derzeit noch nicht gut eingestellt.
Durch den Klimawandel könnten sich Ereignisse wie das Pfingsthochwasser im Saarland häufen. Ein Notfallplan für solche Katastrophen wird daher immer wichtiger – auch für Menschen mit Behinderung.
Aber für sie gibt es derzeit im Saarland offenbar keine speziellen Konzepte. "Also im Saarland ist mir bisher zu inklusivem Katastrophenschutz noch gar nichts begegnet", erklärt Dunja Reichert vom Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter im Saarland im Rahmen einer Konferenz der Arbeitskammer zur UN-Behindertenkonvention vergangene Woche. Wenige Tage vor dem heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung ging es dort in mehreren Workshops um die Umsetzung der UN-BRK im Saarland.
Barrierefreiheit teilweise gesichert
Auch das Innenministerium räumt ein, dass es keine konkreten Konzepte gebe, die sich alleine mit der Umsetzung eines inklusiven Katastrophenschutzes befassen. Es gebe aber eine gewisse Barrierefreiheit – etwa durch die Katastrophen-Warnapp "Nora" und Fahrzeuge, die zumindest in der Landeshauptstadt im Ernstfall eine Rettung von Menschen in Rollstühlen möglich machen.
"Da haben wir glücklicherweise auch die Möglichkeit, auf die Kollegen des Arbeiter-Samariter-Bundes zuzugreifen, die entsprechend spezialisierte Fahrzeuge haben, die uns in dem Fall dann auch unterstützen können“, sagt Ingo Wagenknecht von der Berufsfeuerwehr in Saarbrücken.
Zudem würden im Katastrophenfall Einrichtungen für Menschen mit Behinderung frühzeitig evakuiert. Grundsätzlich gehöre es zum Alltagsgeschäft der Rettungskräfte, in jedem Fall die bestmögliche individuelle Lösung zu finden. Das gelte auch für Menschen mit Behinderung.
Flächendeckende Konzepte fehlen
Laut der UN-Behindertenrechtskonvention ist Deutschland verpflichtet, zum Schutz von Menschen mit Behinderung einen inklusiven Notfallplan auszuarbeiten. Hier sieht Sören Zimmermann von der Monitoring-Stelle zur UN‑Behindertenrechtskonvention Saarland weiteren Handlungsbedarf.
"Es gibt immer mal wieder so einzelne Beispiele, auf die man sich beziehen kann. Hier mal ein Boot, das geeignet ist, um Rollstühle aufzunehmen beispielsweise. Aber generell flächendeckend fehlt es", kritisierte Zimmermann.
Wichtig sei auch, dass akustische Warnsignale wie Sirenen für Hörgeschädigte angepasst werden. Ebenso sollten Informationen zur Vorsorge für den Katastrophenschutz und aktuelle Meldungen schneller in einfacher Sprache zugänglich sein. So würden etwa Anweisungen zur Vorratshaltung für den Notfall Menschen mit Behinderungen zu spät erreichen, kritisiert Zimmermann.
Über dieses Thema hat auch der aktuelle bericht am 02.12.2024 im SR Fernsehen berichtet.