Blick in eine Unterführung im Hauptbahnhof Kaiserslautern (Foto: picture alliance/dpa | Wolfgang Jung)

Nach Messerangriff: Frau wegen Totschlags zu Bewährungsstrafe verurteilt

  16.04.2025 | 17:45 Uhr

Das Landgericht Kaiserslautern hat eine Frau wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Tat war eine sexuelle Belästigung der Angeklagten durch das Opfer vorausgegangen.

Weil sie am Hauptbahnhof in Kaiserslautern einen 64-Jährigen in einem Streit mit einem Messer erstochen hat, ist eine 21-Jährige am Mittwoch vom Landgericht Kaiserslautern zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich muss sie 500 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und jährlich sechs Beratungsgespräche bei der Drogenhilfe wahrnehmen.

Die Ermittlungen haben laut Staatsanwaltschaft ergeben, dass das Opfer die Frau zuvor auf einer Rolltreppe sexuell belästigt hat, in dem er ihr an den Po fasste. In einem darauffolgenden Streit zog die Frau ein Messer und verletzte den Mann tödlich durch einen Stich in die Brust.

Zum Prozessbeginn hatte die Angeklagte Angaben zu mutmaßlichen Alkohol- und Drogenproblemen gemacht. Außerdem sei bei ihr bereits im Kindesalter eine ADHS-Erkrankung diagnostiziert worden, die mit Medikamenten behandelt werde.

Gericht entschied auf Totschlag

In seiner Urteilsbegründung betonte das Gericht, dass die Frau nach dem sexuellen Übergriff zwar zunächst in einer Verteidigungsposition war, dann aber gezielt mit dem Messer auf den Mann zugegangen sei und zugestochen habe.

Allerdings ging das Gericht nicht davon aus, dass die Frau das Opfer töten wollte. Sie habe zwar vorsätzlich zugestochen, jedoch nicht mit der Absicht, das Leben des Mannes zu beenden. Demnach sei die Tötung durch Fahrlässigkeit passiert.

Sexuelle Belästigung: Opfer bereits mehrfach aufgefallen

Das Opfer war vor dem Vorfall offenbar mehrfach negativ aufgefallen. In der Vergangenheit habe es nach einem SWR-Bericht mehrere ähnliche Vorfälle gegeben, bei denen sein Verhalten problematisch war und zu Konflikten führte.

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern forderte in ihrem Plädoyer eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Die Verteidigung plädierte für eine Haftstrafe von unter einem Jahr auf Bewährung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 16.04.2025 berichtet.


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