Luftbildaufnahme von Neunkirchen (Foto: SR/Alexander M. Groß)

Reform der Grunderwerbsteuer unter Dach und Fach

Niklas Resch   07.05.2021 | 10:34 Uhr

Die Reform der Grunderwerbsteuer ist durch den Bundesrat endgültig beschlossen. Die umstrittenen „Share Deals“ bei Immobilien sollen so erschwert werden. Die Saar-Landesregierung spricht von einem Schritt für mehr Steuergerechtigkeit, regt aber Nachbesserungen an.

Der Kern des Problems: Kleine Privatkäufer müssen die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf immer zahlen. Große Investoren haben dagegen die Möglichkeit, diese Steuer zu umgehen, wenn sie Immobilien über Firmenkonstrukte kaufen, so genannte „Share Deals“. Über einen solchen Fall in Ottweiler hatten SR und Correctiv zuletzt berichtet.

Bisher ist es in Deutschland so: Wenn weniger als 95 Prozent der Anteile an einer Firma mit Immobilienbesitz gekauft werden, wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Die Reform senkt diese Schwelle auf 90 Prozent ab.

Neue Regeln wohl nicht ausreichend

Einigen Bundesländern reicht das nicht. Sie wollen, dass die Schwelle in Zukunft auf 75 Prozent abgesenkt wird. Auch die SPD im Bundestag hatte sich bei den Beratungen für das Gesetz für diese Schwelle stark gemacht, konnte sich aber nicht gegen die Union durchsetzen

Die Befürchtung: Investoren haben sich schon auf die neue Schwellen-Regel eingestellt, weil sie nur eine kleine Änderung darstellt. Auch Steuerexperten betonen, dass das neue Gesetz weiter Schlupflöcher lässt.

Eine mögliche Lösung könnte ein Quotenmodell bei der Grunderwerbsteuer sein. Das wurde zuletzt im Bundestag von den Oppositionsparteien angeregt, die Grünen fordern das schon lange. Das würde bedeuten: Wer 70 Prozent an einem Unternehmen mit Immobilien besitz kauft, muss auch 70 Prozent der Grunderwerbsteuer zahlen. Aus Sicht der deutschen Steuergewerkschaft wäre das die gerechteste Lösung.

Video: Share Deals erklärt
Video: Share Deals erklärt

Landesregierung: „Schritt in die richtige Richtung“

Auch das saarländische Finanzministerium hält auf SR-Anfrage weitere Nachbesserungen am Gesetz für nötig. Denkbar sei auch eine strukturelle Reform der Grunderwerbsteuer, „da insbesondere zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften noch Unterschiede in der Besteuerung bestehen“. Die jetzige Änderung sei aber ein Schritt in die richtige Richtung für mehr Steuergerechtigkeit.

Mit welchen Mehreinnahmen das Saarland rechnen kann, ist unklar. Bisher wurden Share Deals nicht systematisch erfasst.

Das Finanzministerium will aber ab dem 1. Juli genau hinschauen, in welchen Fällen die neue Regelung Geld in die Kassen spült. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Gesetzesänderung in Kraft.


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„Wem gehört das Saarland?“ ist eine Kooperation von SR und Correctiv und Teil einer Recherche-Serie für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt.


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