Geständnisse im LSVS-Prozess
Im Untreueprozess rund um die Finanzaffäre beim LSVS hat Ex-Präsident Klaus Meiser in allen Anklagepunkten ein Geständnis abgelegt. Im Gegenzug bekommt er voraussichtlich eine Bewährungsstrafe. Der zuständige Staatsanwalt hatte zuvor eine ausführliche Anklageschrift verlesen: Es ging unter anderem um Restaurantbesuche mit der LSVS-Kreditkarte und eine zeitweilig geheime Nebenbeschäftigung von Meisers Lebensgefährtin.
Auf der Anklagebank in dem Verfahren vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer am Saarbrücker Landgericht sitzen neben Klaus Meiser, dem Ex-Präsidenten des Landessportverbandes für das Saarland (LSVS), auch die ehemaligen Präsidiumsmitglieder Karin Nonnweiler und Franz-Josef Schumann. Wie im Vorfeld schon vermutet, kam es am ersten Prozesstag nach dem Verlesen der Anklageschrift zu einem sogenannten nicht-öffentlichen Rechtsgespräch zwischen allen Prozessbeteiligten. Es ging darum herauszufinden, wie sich alle Seiten aufeinander zubewegen müssen, um den Gerichtsprozess abzukürzen.
Ergebnis dieser Verständigung: Geständnisse der Angeklagten und auf der Gegenseite der Verzicht auf einzelne Anklagepunkte. Klaus Meiser erwartet nun eine Strafe zwischen voraussichtlich einem Jahr, zehn Monate und zwei Jahren. Hinzu kommt eine Bewährungsauflage in Höhe von 60.000 Euro. Weitere 60.000 Euro muss er an den LSVS zurückzahlen. Unklar ist noch, ob Meiser seine über die Jahre in öffentlichen Ämtern erworbenen Pensionsansprüche verlieren wird. Sein Anwalt, Guido Britz, sprach am Ende des Verhandlungstags von einer "Lösung der Vernunft". Es gehe darum, das Strafverfahren, "das eine erhebliche Belastung bedeutet hätte", zu beenden. Schumann und Nonnweiler erhalten voraussichtlich eine Geldstrafe von 90 bis 120 Tagessätzen.
"Zuwendungen zur Klimapflege"
Zu Beginn des Prozesstags am Morgen hatte Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe detailliert vorgetragen, was den Angeklagten alles zur Last gelegt wurde. Fast eineinhalb Stunden dauerte die Verlesung der Anklageschrift. Meiser, Nonnweiler und Schumann wirft er vor, beschlossen zu haben, dass der LSVS zumindest einen Teil der Feier zum 70. Geburtstag von Sportminister Klaus Bouillon zahlen sollte. Ihnen sei dabei bewusst gewesen, "dass die Zuwendungen der Klimapflege dienten, und einen Bezug zum Ministeramt hatten", wie Uthe bei allen Angeklagten vortrug.
Ein weiteres Thema war die Höhergruppierung einer Geschäftsstellenleiterin beim LSVS. Ihrer Beförderung hätten die Präsidiumsmitglieder zugestimmt – entgegen dem ausdrücklichen Rat einer Gutachterin.
Nebenjob und Restaurantbesuche
Bei Klaus Meiser ging es außerdem um weitere Einzelpunkte: etwa die zeitweise heimliche Beschäftigung seiner Lebensgefährtin beim LSVS zu einem Brutto-Gehalt von 1200 Euro monatlich. Weil diese Anstellung – außerhalb des Stellenplans – zunächst geheim bleiben sollte, habe es für die Tätigkeit der Frau keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, keine Arbeitszeitvorgaben, keine Aufgabenbeschreibung und auch kein Telefon beim LSVS gegeben, trug Uthe vor. Für alles, was Meisers Lebensgefährtin hätte erledigen können, habe es beim LSVS außerdem schon Personal gegeben.
Zur Anklage brachte die Staatsanwaltschaft zunächst außerdem diverse Restaurantbesuche Meisers mit dessen Sohn, ein Essen mit Bouillon, ein anderes mit Landtagsdirektor Zeyer und dessen Stellvertreter, alle gezahlt mit der LSVS-Kreditkarte. Als Anlass für die Essen habe Meiser demnach Angaben gemacht wie "Termin Sponsoren", "Sportstiftung" oder "Vertreter Landtag". Mit Lebensgefährtin und Bruder habe er in einem Münchner Lokal für rund 320 Euro gespeist. Der angegebene Grund: "Stiftung Deutsches Ehrenamt".
Weiter angeklagt war Meiser ursprünglich wegen eines Besuchs des CDU-Ortsverbands Oberwürzbach, zwei Trainingslagern der Spvgg. Quierschied und zwei Besuchen der Landtagsverwaltung jeweils an der Hermann-Neuberger-Sportschule. Für die Verköstigung sei immer zu wenig berechnet worden – alles zu Lasten des LSVS.
Um Geständnis gedealt
Detailliert verhandelt werden all diese Punkte nicht mehr. Denn im Anschluss an Anklageverlesung und Rechtsgespräch legten Meiser, Schumann und Nonnweiler die vereinbarten Geständnisse ab. Meiser gab sich dabei äußerlich ruhig. Schumann und Nonnweiler wirkten sichtlich angegriffen.
Die Staatsanwaltschaft ihrerseits verzichtet nun auf die folgenden Anklagen: Im Falle Meisers der Besuch der CDU Oberwürzbach, die Trainingsaufenthalte der Quierschieder Fußballer, die Restaurantbesuche mit Sohn und Innenminister, die weiteren Restaurantbesuche im Saarland und die Höhergruppierung der Geschäftsstellenleiterin. Im Fall von Bouillons 70. Geburtstag wurde der Vorwurf der Untreue fallengelassen. Dort geht es nur noch um Vorteilsgewährung. Bei Schumann und Nonnweiler wurden alle Vorwürfe bis auf die Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit dem Ministergeburtstag eingestellt.
Urteile am 7. März
Die Urteile werden für den 7. März erwartet. Im Zusammenhang mit der LSVS-Affäre laufen indes weitere Ermittlungsverfahren, unter anderem geht es um Haushaltsuntreue und die Frage, wie das Millionenloch in der LSVS-Kasse zustande kam.
Weiteres Verfahren gegen Meiser
Außerdem hat die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich dem SR bestätigt, dass gegen Meiser ein weiteres Verfahren unabhängig von dessen Funktion als LSVS-Präsident läuft. Dabei geht es offenbar um den „missbräuchlichen Gebrauch“ einer Landtagskreditkarte, die Meiser als Landtagspräsident eingesetzt hatte. Wie der SR weiter erfahren hat, soll Meiser zwischenzeitlich den mutmaßlichen Schaden wiedergutgemacht und mehrere Tausend Euro an den Landtag überwiesen haben.
Dossier
Über dieses Thema wurde auch in den SR-Hörfunknachrichten vom 26.02.2019 berichtet.