Asche von Verstorbenen könnte bald in Saar, Mosel und Rhein verstreut werden
Die Asche eines Toten in der Saar verstreuen, in einer Urne zuhause aufbewahren oder einen Diamanten daraus herstellen lassen – das soll in Rheinland-Pfalz bald möglich sein. Das Saarland hingegen will an der Bestattungspflicht festhalten.
Rheinland-Pfalz plant eine umfassende Reform des Bestattungsrechts. Die am Dienstag vom Ministerrat gebilligte Gesetzesnovelle sieht unter anderem die Möglichkeit vor, die Asche Verstorbener in einem der großen rheinland-pfälzischen Flüsse Rhein, Mosel, Lahn oder Saar zu verstreuen.
Anders als im Saarland muss die Asche auch nicht mehr zwingend beigesetzt werden. Sie darf auch an Privatpersonen ausgehändigt werden, die diese dann zum Beispiel zuhause aufbewahren oder – wie in der Schweiz bereits praktiziert – eine Art Diamant daraus herstellen lassen. Die Verstorbenen müssen hier aber zu Lebzeiten zugestimmt haben.
Bereits „Bestattungstourismus“ in andere Länder
Das Land begründet die geplanten Änderungen unter anderem damit, dass man den bereits bestehenden „Bestattungstourismus“, etwa in die Niederlande, vermeiden will. Dort sind diese alternativen Bestattungsarten bereits erlaubt.
Könnte nun aber ein „Bestattungstourismus“ aus dem Saarland ins Nachbarbundesland – je nach Wohnort vielleicht sogar einfach nur in den Nachbarort einsetzen? Ausgeschlossen ist das nicht. Das saarländische Gesundheitsministerium sagte auf SR-Anfrage, dass es grundsätzlich jedem Menschen frei stehe, wie und wo er bestattet werden will.
Gleichzeitig betont das Ministerium aber auch, dass es eine Ordnungswidrigkeit sei, wenn die Asche oder die Leiche eines Verstorbenen zurück ins Saarland gebracht und hier dann nicht bestattet werde. Einen Verstorbenen in Rheinland-Pfalz einäschern zu lassen und dann die Asche im saarländischen Zuhause aufzubewahren, wird also verboten bleiben.
Mehrere rheinland-pfälzische Neuerungen im Saarland schon umgesetzt
Nachziehen bei den gesetzlichen Regelungen will die saarländische Landesregierung nicht. Das Ministerium verweist darauf, dass das saarländische Bestattungsrecht in den vergangenen Jahren bereits mehrfach erneut wurde und viele Regelungen, die jetzt in Rheinland-Pfalz erst umgesetzt werden, im Saarland schon seit längerem möglich sind: etwa die Tuchbestattung beziehungsweise sarglose Bestattung, die Bestattung von Sternenkindern und ein dauerhaftes Ruherecht von Bundeswehrangehörigen, die im Auslandseinsatz verstorben sind.
Zudem seien die geplanten Änderungen im Nachbarbundesland jetzt erst ins parlamentarische Verfahren gegangen. Es sei also noch offen, wie genau die Regelungen nachher aussehen werden.