Kindergräber auf einem Friedhof (Foto: picture alliance / dpa / David Ebener)

Bestattung von "Sternenkindern" nun möglich

Florian Mayer / Onlinefassung: Daniel Dresen   22.01.2021 | 14:54 Uhr

Von Fehlgeburten betroffene Eltern im Saarland dürfen in Zukunft ihre sogenannten Sternenkinder bestatten. Eine entsprechende Änderung des Bestattungsgesetzes hat der saarländische Landtag am Freitag verabschiedet.

Die Gesetzesänderung soll Eltern im Saarland den würdevollen Umgang mit Fehlgeburten ermöglichen. Obwohl sogenannte Sternenkinder nicht als Leiche im Sinne des Bestattungsgesetzes gelten, soll nun eine Bestattung möglich werden.

Das Bestattungsgesetz regelt des Weiteren nun auch die Kostenübernahme von sogenannten Ehrengräbern von saarländischen Soldaten, die im Auslandseinsatz gefallen sind, neu. Grabnutzung und Unterhaltung werden künftig vom Saarland übernommen, sobald die Kostenübernahme durch den Bund endet. 

Baumbestattungen möglich

Außerdem wird es den Friedhofsträgern ermöglicht, alternative Bestattungsformen wie Baumbestattungen, anonyme oder etwa sarglose Beisetzungen anbieten zu können. 

Die Novellierung wurde am Freitag mit den Stimmen von CDU, SPD und Linken-Fraktion verabschiedet. Die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Lutz Hecker enthielten sich bei der Abstimmung.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 22.01.2021 berichtet.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja