Elternzeit. Vater mit Baby erledigt den Abwasch. (Foto: picture alliance / Westend61 | HalfPoint)

Saarland ist Schlusslicht beim Elterngeld für Väter

  24.03.2025 | 13:07 Uhr

Im Saarland ist der Anteil an Vätern, die Elterngeld beziehen, bundesweit am geringsten. Nur etwa jeder fünfte Empfänger von Elterngeld im Saarland ist ein Mann.

Das Saarland bleibt bundesweites Schlusslicht beim Väteranteil von Elterngeld-Empfängern. Das ist bereits seit Jahren der Fall.

Der Anteil ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2024 gegenüber dem Vorjahr (20,4 Prozent) zwar leicht gestiegen, bleibt mit 20,6 Prozent aber deutlich hinter dem bundesweiten Durchschnitt von 25,8 Prozent. In Sachsen haben mit 29,5 Prozent anteilig die meisten Männer Elterngeld bezogen.

Elterngeldbezug insgesamt rückläufig

Bundesweit erhielten 2024 ca. 1,67 Millionen Menschen Elterngeld. Das waren 95.000 weniger als 2023. Die Zahl der Elterngeld-Empfänger ist seit 2021 um 10,6 Prozent gesunken, die der Geburten um ca. 15 Prozent.

Auch im Saarland ist die Zahl rückläufig: Während 2023 noch 18.164 Menschen Elterngeld bekamen, waren es 2024 nur noch 17.272.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld können Mütter und Väter in Anspruch nehmen, wenn sie nach der Geburt des Kindes zu Hause bleiben. Es ist eine staatliche Familienleistung in Deutschland, denn die Auszeit wird nicht vom Arbeitgeber finanziert. Das Elterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt, wenn sich beide Eltern die Zeit aufteilen. Wenn nur ein Elternteil zu Hause bleibt, kann das Elterngeld zwölf Monate in Anspruch genommen werden.

Verschärfte Regelung zum 1. April

Im vergangenen Jahr hatten sich die Rahmenbedingungen für den Bezug des Elterngeldes verändert. Seit 2024 kann dieses nicht mehr von jeder Familie beansprucht werden: So gilt seit April vergangenen Jahres eine Einkommensgrenze von 200.000 Euro im Jahr. Wer mehr verdient, hat keinen Anspruch auf die Sozialleistung.

Zum 1. April 2025 soll die Grenze noch einmal verschärft werden. Ab dann sollen nur diejenigen Elterngeld beziehen dürfen, die weniger als 175.000 Euro im Jahr verdienen.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 24.03.2025 berichtet.


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