Laubbläser: eine Gefahr für unsere Natur
Kaum steht der Herbst vor der Tür, bringen viele Gartenbesitzer unüberhörbar ihre Laubbläser zum Einsatz. Die Geräte sind praktisch - schaden aber unserer Umwelt, sagen Naturschützer.
Es ist ein praktischer Weg, lästiges Laub loszuwerden. Einmal zum Laubbläser gegriffen, räumt man binnen weniger Minuten den heimischen Garten auf.
Dass die oft benzinbetriebenen Geräte dabei Schäden an Pflanzen verursachen und sogar Tiere verletzen können, ist nur den wenigsten bewusst. "Die Laubbläser arbeiten mit ziemlich hohem Druck. Mit bis zu 200 Stundenkilometern Windgeschwindigkeit", sagt Rudi Reiter, stellvertretender Landesvorsitzender des Naturschutzbundes im Saarland (Nabu).
Nabu: Laubbläser aus ökologischer Sicht schädlich
Der Wind wirbelt auch unterhalb von Hecken und Büschen Laub auf, erklärt er. Gerade dort sei aber der Rückzugsraum wichtiger Insekten, zum Beispiel von Regenwürmern oder Asseln, die für den Nährstoff-Kreislauf der Natur wichtig seien. Sie verwandelten Pflanzenreste in Humus und dienten unter anderem Vögeln als Nahrung.
Der Winddruck der Laubbläser könne viele dieser Kleintiere töten, sagt Reiter. Aber auch größere Tiere, wie Igel, Frösche oder Wildmäuse würden durch den Lärm aufgeschreckt und verjagt.
Hinzu komme, dass die Laubbläser Pflanzensamen aufwirbelten und dabei beschädigen könnten. Die Langzeitfolge sei ein nährstoffärmerer Boden. Der Nabu rät also: Wer im nächsten Jahr noch Singvögel und Igel in seinem Garten sehen will, sollte die Geräte lieber nicht verwenden.
Laub kann auch Dünger sein
Besen und Rechen seien die bessere Alternative. Die seien nicht nur billiger, sondern auch umweltfreundlicher, empfiehlt der Nabu. Zusammengehäuftes Laub kann Igeln, Wildmäusen und Schmetterlingspuppen als Unterschlupf für die kalten Wintermonate dienen.
Wer seinen Garten auf natürliche Weise pflegen möchte, der könne Laub auch als Dünger nutzen, erklärt Reiter: "Optimal ist es, das Laub als Mulch zu verwenden. Über die Wintermonate verwittern die Blätter und dienen dem Garten als Nährstoffquelle".
Nutzung nur zu bestimmten Zeiten erlaubt
Wenn am Laubbläser kein Weg vorbei führt, gelten in Wohngebieten gesetzliche Regeln. Das geht aus der bundesweiten Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung hervor.
Laute Gartenhelfer wie Freischneider, Grastrimmer und Laubbläser dürfen nur an Werktagen zwischen 9.00 und 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr verwendet werden.
Über dieses Thema hat auch SR 1 Die Morningshow im Radio am 24.10.2024 berichtet.