Symbolfoto: Gestellte Aufnahme zum Thema Fehlgeburt. Das Ultraschallbild eines ungeborenen Kindes steht neben einem Kuscheltier und einer brennenden Kerze (Foto: IMAGO / photothek)

Mutterschutz nach Fehlgeburten deutlich ausgeweitet

  31.01.2025 | 11:44 Uhr

Schwangere, die ihr Kind verlieren, haben nun früher einen Anspruch auf Mutterschutz. Künftig gilt der bei Fehlgeburten bereits ab der 13. Woche, statt wie bisher ab der 24. Woche. Der Beschluss des Bundestags trifft im Saarland auf große Zustimmung.

Der Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, soll ausgeweitet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag einstimmig am späten Donnerstagabend verabschiedet. Demnach haben Frauen nach Fehlgeburten nun früher ein Anrecht auf Mutterschutz – in gestaffelter Form.

Zwei bis acht Wochen Mutterschutz

Ab der 13. Schwangerschaftswoche dürfen betroffene Frauen zwei Wochen lang nicht arbeiten, es sei denn, sie möchten dies ausdrücklich. Ab der 17. Schwangerschaftswoche dauert der Mutterschutz sechs Wochen, ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen. Das entspricht der standardmäßigen Mutterschutz-Dauer nach der Geburt eines lebenden Kindes.

Der Verein Sterneneltern Saarland e.V. begrüßte den Beschluss: "Diese Gesetzesänderung ist ein Sieg der Menschlichkeit und Anerkennung der realen Belastungen, die Frauen nach einer Fehlgeburt erleben", so Sandra Kern, erste Vorsitzende der Sterneneltern.

Man sei dankbar, dass die Stimmen der betroffenen Familien endlich Gehör gefunden hätten. Die Frauen könnten sich nun endlich die notwendige Zeit für Trauer und Heilung nehmen, ohne Arbeitsdruck.

"Akt der Gerechtigkeit und des Respekts"

Die Sprecherin für Frauenpolitik der SPD-Landtagsfraktion, Christina Baltes, äußerte sich ebenso klar dafür: "Eine Fehlgeburt reißt Frauen den Boden unter den Füßen weg – und trotzdem wurde von ihnen bisher erwartet, einfach weiterzumachen. Dass der Mutterschutz jetzt auch in diesen Fällen gilt, ist ein Akt der Gerechtigkeit und des Respekts". Das Gesetz könne zwar den Schmerz nicht nehmen, zumindest aber Zeit geben, ihn zu verarbeiten.

Auch die IKK Südwest zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Bundestags. Es sei ein starker Erfolg für Frauen, die nach einer Fehlgeburt in einer ohnehin schweren Zeit zusätzlichen Schutz und Unterstützung brauchten. "Es ist ein wichtiger Schritt, der die gesundheitliche und emotionale Unterstützung für betroffene Frauen verbessert", erklärte IKK Südwest-Chef Jörg Loth.

Regelungen gelten ab Juni

Die neuen Regelungen werden ab Juni gelten. Aktuell steht Frauen nach Fehlgeburten vor der 24. Schwangerschaftswoche kein Mutterschutz zu. Für Fehlgeburten bis zur 12. Woche soll es auch vorerst weiterhin keinen Anspruch auf Mutterschutz geben.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 31.01.2025 berichtet.


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