Ferienwohnungen vermieten - worauf man achten sollte

Ferienwohnungen vermieten - worauf man achten sollte

Reporter: Axel Wagner, Sabine Neu / Onlinefassung: Raphael Klein   02.04.2025 | 09:20 Uhr

Eine Ferienwohnung zu mieten, das haben schon viele gemacht. Auch bei uns war das ja schon des Öfteren mal Thema. Aber wie sieht das eigentlich auf Vermieterseite aus?

Eine klassische Mietwohnung zur Ferienwohnung umzufunktionieren, ist gar keine so einfache Sache. Denn eine offiziell deklarierte Ferienwohnung im Wohngebiet muss vom Bauamt genehmigt werden.

Kosten für Genehmigung

Für eine solche Ausnahmegenehmigung können mitunter mehrere tausend Euro fällig werden – und auch dann, wenn die Wohnung später doch einmal wieder normal vermietet werden soll.

Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, kann das Bauamt den Betrieb unter Umständen untersagen und sogar eine Geldstrafe verhängen, beispielsweise wenn sich Nachbarn über die Lautstärke der Gäste beschweren und die Behörden informieren.

Ausnahme bei möblierten Wohnungen

Anders sieht das bei einer sogenannten möblierten Vermietung aus. Diese Form der Vermietung, die sich an längerfristig bleibende Mieter wie beispielsweise Monteure oder Handelsvertreter richtet, gilt rein rechtlich als normale Vermietung, also in aller Regel mit einem klassischen Mietvertrag.

Gewerbe ab 25.000 Euro pro Jahr

Bei den Einnahmen aus einer Ferienwohnung sollten Hausbesitzer darauf achten, dass sie einen Jahresumsatz von 25.000 Euro nicht überschreiten. Ab dem wird nämlich eine Gewerbeanmeldung und damit auch Gewerbesteuer fällig. In jedem Fall ist es ratsam, sich vorher beim Gewerbeamt über mögliche Anforderungen zu informieren und einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Das muss in der Wohnung installiert werden

Bei der Einrichtung der Ferienwohnung sollten Besitzer auf Sicherheitsaspekte Wert legen, also Rauch- und Kohlenmonoxidmelder, Feuerlöscher, Löschdecke und Erste-Hilfe-Kasten. Die Tourismuszentrale Saarland hat für die Einrichtung von Ferienunterkünften einen Styleguide herausgegeben: www.tourismuslotse.saarland

Rechtsberatung - auch im Schadensfall

Die Tourismuszentrale bietet auch Rechtsseminare für Ferienwohnungsbetreiber an, wo es unter anderem darum geht, was im Fall von Schäden durch den Feriengast zu tun ist und wie etwa die Haftung bei illegalen Downloads über das WLAN ausgeschlossen werden kann.


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