Das ändert sich 2025
Gut zu wissen
Das alte Jahr ist schon so gut wie rum, Zeit auf 2025 zu schauen. Einige gesetzliche Neuregelungen treten in Kraft. Der Mindestlohn steigt zum Beispiel, Benzin und die Autoversicherung werden teurer. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengetragen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Gesundheit
Ab dem neuen Jahr soll die ePA, die elektronische Patientenakte für alle, im Gesundheitswesen Einzug halten. Ziel dabei ist es laut Bundesgesundheitsministerium, alle wichtigen Patientendaten für alle beteiligten medizinischen Akteure zugänglich zu machen. Wer nicht daran teilnehmen möchte, muss bei der Krankenkasse widersprechen.
Pflegeleistungen werden um 4,5 Prozent erhöht und auch der monatliche Entlastungsbetrag steigt von 125 Euro auf 131 Euro. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen dafür nichts zu tun. Die Erhöhung erfolgt automatisch.
In Deutschland fehlt es an geeignetem Wohnraum für Ältere. Bislang konnten für den Umbau zu einer barrierefreien Wohnung Fördergelder beantragt werden. Diese KfW-Förderung soll nun aber zum neuen Jahr eingestellt werden, so der Verbund Pflegehilfe.
Mobilität
Die CO2- Steuer steigt, das wird sich auch auf die Spritpreise auswirken. Geschätzt wird ein Anstieg von 4,3 Cent pro Liter Benzin, bei Diesel 4,7 Cent.
Auch die Kfz-Versicherung steigt: schon jetzt um im Schnitt 24 Prozent laut Vergleichsportalen. Grund sind laut Versicherungsbranche höhere Werkstattpreise und gestiegene Preise bei den Ersatzteilen.
Wer mit dem ÖPNV unterwegs ist, muss für das Deutschlandticket künftig mehr zahlen, der Preis steigt auf 58 Euro pro Monat.
Bei der Bahn gibt es aber auch gute Nachrichten: Sie bietet im neuen Jahr unter anderem mehr internationale Verbindungen an. Außerdem können Zugtickets bis zu 12 Monate im Voraus gekauft werden.
Wer nach Großbritannien fahren möchte, braucht künftig eine elektronische Einreisegenehmigung. Man kann sie über eine App beantragen. Spätestens nach drei Tagen ist sie verfügbar und kostet etwa zehn Euro.
Auch für Camper gibt es ab dem kommenden Jahr etwas Neues zu beachten: Wohnmobile und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre einer Gasprüfung unterzogen werden.
Familie und Zuhause
Verbraucher müssen mit Mehrkosten bei den Stromumlagen rechnen. Denn ab 2025 steigen sie um rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde auf 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto an. Für eine Familie mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr sind das Mehrkosten von etwa 40 Euro pro Jahr, hat die Verbraucherzentrale berechnet. Für einen Einpersonenhaushalt werde es um 20 Euro pro Jahr teurer. Grund für den Anstieg sind Änderungen bei der bundesweiten Netznutzung.
In diesem Jahr gab es viel Ärger um verspätete oder ausgefallene Briefzustellungen. Viele Verbraucher hatten sich darüber bei der Bundesnetzagentur beschwert. Jetzt verlängert die Post den Zeitraum, in dem Briefe zugestellt sein müssen, von zwei auf drei Tage. Außerdem wird das Porto teurer. Ein Standardbrief kostet ab dem neuen Jahr 95 statt 85 Cent.
Das Chaos um die Ladekabel in vielen Haushalten könnte nun ein Ende haben: Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass es nur noch USB-C-Stecker als Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte geben darf.
Beim Empfang der öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme gibt es auch eine Neuerung: Ab dem 7. Januar sind die Sender der ARD nur noch in HD empfangbar. Die Standardauflösung wird abgeschaltet. Für viele Zuschauerinnen und Zuschauer bleibt alles wie bisher, weil sie ohnehin schon HD-Fernsehen empfangen. Geräte, die das nicht können, kann man mit einem entsprechenden Receiver aufrüsten. Kostenpunkt: rund 30 Euro.
Tierbesitzer im Saarland müssen sich bei Notfällen in Randzeiten künftig nur noch eine Telefonnummer merken: 01805 84 37 36. Unter dieser kostenpflichtigen Nummer werden sie samstags, sonntags sowie feiertags von 8 – 22 Uhr automatisch mit der nächsten diensthabenden Praxis verbunden, so die saarländische Tierärztekammer. In der Zeit dazwischen steht die Tierärztliche Klinik in Elversberg in Bereitschaft.
Arbeitswelt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar um 41 Cent von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Auch Minijobber dürfen mehr verdienen. Die Verdienstgrenze wird auf 556 Euro im Monat angehoben.
Kinderbetreuungskosten können ab Januar zu 80 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Grenze liegt dann bei 4800 Euro pro Kind unter 14 Jahren sowie bei behinderten Kindern unter 25 Jahren. Bis jetzt waren es 4000 Euro pro Kind.
Die privaten Krankenversicherungen erhöhen ihre Beiträge zum neuen Jahr. Versicherte müssen 18 Prozent höhere Beiträge zahlen.
"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.