Hochwasser im Saarland: Wer kommt für die entstandenen Schäden auf?
Die starken Regenfälle in den vergangenen Tagen haben große Schäden im Saarland hinterlassen. Viele Betroffene stehen nun vor der Frage: Wer kommt für die entstandenen Schäden auf? Was deckt die Versicherung ab? Und wo bekomme ich noch finanzielle Hilfe?
Überflutete Straßen, vollgelaufene Keller und akute Gefahr – keine Frage, eine Flutkatastrophe wie die aktuelle im Saarland hinterlässt ihre Spuren. Das genaue Ausmaß lässt sich derzeit noch nicht beziffern. Erste Schätzungen gehen jedoch von einem Schaden in Millionenhöhe aus.
Für die Betroffenen ist die Verzweiflung verständlicherweise groß. Nach dem Abklingen der Flutkatastrophe bleiben aber oft erhebliche Schäden zurück, und es stellt sich die Frage, wer für die entstandenen Hochwasserschäden aufkommt.
Trockenlegung den Experten überlassen
Um unnötige Risiken zu vermeiden, sollten Wasserschäden nicht übereilt und ohne Fachkenntnisse behoben werden, rät R+V Versicherungen. Sobald der Wasserspiegel fällt, sei Eile angesagt: Schlamm und Dreck sollten entfernt werden, bevor alles trocknet.
Dann folge die erste Bestandsaufnahme. Die Versicherungen schicken hierfür in der Regel einen Gutachter oder eine Gutachterin. Ob Wände und Böden getrocknet werden können oder umfassendere Sanierungen notwendig sind, entscheidet am besten eine Fachfirma. Die Versicherung braucht hierfür einen Kostenvoranschlag.
Die Bewohnerinnen und Bewohner können die Arbeiten jedoch unterstützen, indem sie viel und intensiv lüften.
Was die Versicherung abdeckt
Für Sturm- und Hagelschäden an Gebäuden und Hausrat kommen
die Gebäude- und Hausratversicherung auf. Stehen der Keller oder die Garage jedoch nach einem Starkregenereignis wie über Pfingsten unter Wasser, benötigen Hauseigentümer den Baustein zur Absicherung von Elementarschäden.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben im Saarland jedoch nur 47 Prozent der Hausbesitzer eine Elementarschaden-Versicherung.
Jeden Schaden fotografieren
Die Saarland Versicherungen raten ihren Kunden deshalb, sich bei entstandenen Schäden an Gebäude und Hausrat sofort zu melden. Hierfür ist eine zentrale Schadenshotline unter der 0681/601111 eingerichtet worden.
Grundsätzlich empfehlen die Saarland Versicherungen, jeden Schaden zu fotografieren. Wenn möglich, sollten im Schadensfall sofort Notmaßnahmen zur Minderung von Folgeschäden ergriffen werden.
Debatte um Pflichtversicherung
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) sprach sich zuletzt für eine verpflichtende Elementarschadenversicherung aus. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen findet allerdings, dass eine Pflichtversicherung als alleiniges Mittel niemandem helfe – weder Hausbesitzern noch Ländern und Kommunen.
„Oberste Priorität sollten klimaangepasstes Planen, Bauen und Sanieren haben. Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“, so Asmussen.
Finanzielle Hilfen für Hochwasser-Geschädigte
Rehlinger hatte bereits am Freitagabend finanzielle Hilfen für die Betroffenen angekündigt, am Dienstag wurden die konkreten Maßnahmen vorgestellt. Dabei handele es sich um mehrere Hilfen, die bei den jeweiligen Landkreisen und Kommunen beantragt werden können.
Zum einen gibt es die „Elementarschädenrichtlinie“ bei größeren Schäden, ohne Versicherungsschutz. Betroffene können Zuschüsse ab Schäden in Höhe von 5000 Euro erhalten. Außerdem gibt es mit der „Hochwasserhilfe“ eine Pauschalunterstützung von 1000 Euro pro Haushalt. Für Fälle, die unter keine der Richtlinien fallen, gilt eine Härtefallregelung.
Steuerliche Erleichterungen
Das Finanzministerium hatte am Samstag außerdem mitgeteilt, dass es steuerliche Erleichterungen für Hochwasser-Betroffene geben soll. Die entsprechenden Finanzämter seien darüber informiert worden. Am Dienstag ist nun ein Katastrophenerlass auf den Weg gebracht worden.
„Wir ergänzen damit die beschlossenen Finanzhilfen des Landes und der kommunalen Ebene im Rahmen der Hochwasserhilfe und der Elementarschäden-Richtlinie“, sagte Finanzminister Jakob von Weizsäcker (SPD). Der Erlass beinhalte ein Maßnahmenbündel von Steuerstundungen und Zahlungserleichterungen bis hin zu vereinfachten Spendennachweisen und der steuerlichen Absetzbarkeit von Ersatzbeschaffungen.
Der Katastrophenerlass, der die Billigkeitsregelungen im Einzelnen enthält, kann hier abgerufen werden.
Unterstützung auch bei Hilfsorganisationen
Wer Schwierigkeiten hat, den Eigenanteil der restlichen Flutschäden zu tragen, kann sich auch an Wohlfahrtsverbände wenden. Diese können Betroffene auch mit Spendengeldern unterstützen. Die ehrenamtlichen Ortsvereine und Kreisverbände dienen als Kontaktstelle für den Bedarf von Hochwasserbetroffenen.