Anträge ab sofort möglich: Wie Hochwasser-Opfern finanziell geholfen werden soll
Nach den Schäden durch Starkregen und Hochwasser stehen viele Saarländer vor großen finanziellen Herausforderungen. Besonders schwierig ist es für diejenigen, die keine Versicherung haben. Ab sofort können Betroffene finanzielle Hilfen beantragen – wie und unter welchen Voraussetzungen die Landesregierung helfen will.
Ab sofort können vom Hochwasser betroffene Saarländerinnen und Saarländer Anträge auf finanzielle Hilfen stellen. Diese finden sie im Internet unter www.saarland.de/hochwasserhilfe. Dort müssen sie den entsprechenden Antrag herunterladen, ausfüllen und ans Rathaus der betroffenen Kommune schicken.
Die weitere Abwicklung erfolgt nach Angaben der Staatskanzlei in den Rathäusern und Landratsämtern. Auf den Webseiten der Landesregierung gibt es Antworten auf die wesentlichen Fragen rund um die Hilfen.
Finanziert werden die Hilfsgelder zur Hälfte vom Land und zu jeweils 25 Prozent vom Landkreis und der jeweiligen Kommune.
Wie Betroffenen konkret geholfen werden soll
Die saarländische Landesregierung hatte am vergangenen Dienstag erklärt, wie sie Betroffene des Hochwassers finanziell unterstützen will. Man werde "niemanden im Regen stehen lassen, weder wortwörtlich noch finanziell“, sagte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) im Anschluss an eine außerordentliche Sitzung des Ministerrats am Dienstag.
Die finanziellen Hilfen der Landesregierung sollen auf einem Drei-Säulen-Modell beruhen:
1. Pauschale Hochwasserhilfe über 1000 Euro
Jeder Betroffene kann pauschal bis zu 1000 Euro erhalten. Dafür muss die jeweilige Kommune bestätigen, dass der betreffende Haushalt in einem Schadensgebiet lag und auch tatsächlich betroffen war. Der Geschädigte muss bestätigen, dass der Schaden bei über 1000 Euro lag.
2. Hilfe bei größeren Schäden ohne Versicherungsschutz
Wer keine Elementarschadenversicherung hat, weil er die Beiträge finanziell nicht stemmen konnte, kann bei größeren Schäden auf Hilfen gemäß der Elementarschädenrichtlinie hoffen.
Dabei gelten zwei Voraussetzungen:
- Der Elementarschaden muss einen Umfang von mindestens 5000 Euro haben.
- Der Abschluss einer Versicherung wäre "finanziell nicht zumutbar gewesen". Das müssen die Betroffenen nachweisen, indem sie zwei aktuelle Angebote vorlegen, die über zwei Prozent des Nettoeinkommens des Haushalts liegen müssen.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser unmittelbare Schäden an privaten Gebäuden, Hausrat oder am Vereins- bzw. Unternehmensvermögen erlitten haben.
Gewährt wird eine Finanzhilfe bis zur Hälfte der Schadenssumme, maximal aber 75.000 Euro. Die 1000 Euro Hochwasserhilfe werden angerechnet.
Bei einer Schadenssumme von über 150.000 Euro kann ein Zinsverbilligungszuschuss von bis zu 100 Prozent der Zinskosten des notwendigen Darlehens für den darüberhinausgehenden Schaden gewährt werden.
3. Härtefallregelung
Für Härtefälle, die bei den anderen Richtlinien durchs Raster fallen, soll eine Härtefallregelung greifen.
Auch steuerliche Erleichterungen beschlossen
Das Finanzministerium hatte am Samstag zudem mitgeteilt, dass es steuerliche Erleichterungen für Hochwasser-Betroffene geben soll. Am vergangenen Dienstag ist schließlich ein Katastrophenerlass auf den Weg gebracht worden.
„Wir ergänzen damit die beschlossenen Finanzhilfen des Landes und der kommunalen Ebene im Rahmen der Hochwasserhilfe und der Elementarschäden-Richtlinie“, sagte Finanzminister Jakob von Weizsäcker (SPD).
Der Katastrophenerlass beinhalte ein Maßnahmenbündel von Steuerstundungen und Zahlungserleichterungen bis hin zu vereinfachten Spendennachweisen und der steuerlichen Absetzbarkeit von Ersatzbeschaffungen. Er kann hier abgerufen werden.
Über dieses Thema haben auch dir SR info-Nachrichten im Radio am 21.05.2024 berichtet.