Was sich in Frankreich und Luxemburg zum 1. Januar geändert hat
Zum Jahreswechsel gab es nicht nur in Deutschland und im Saarland zahlreiche Neuerungen, auch bei unseren Nachbarn in Frankreich und Luxemburg hat sich Vieles geändert. Ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen.
Neues Jahr, neue Regelungen – davon können nicht nur Steuerberater ein Lied singen. Auch in Frankreich und im Großherzogtum Luxemburg hat es zum Jahreswechsel wieder zahlreiche Änderungen gegeben.
Umweltzonen und Home Office
Frankreich hat beispielsweise die Regelungen für die Umweltzonen in den Städten verschärft. Fahrzeuge der Kategorie 4 (Euro 3-Diesel-Pkw, Euro 4-Diesel-Lkw, Zweiräder ohne Norm bis Juni 2004) dürfen unter der Woche tagsüber nicht mehr in die Umweltzonen einfahren. Das betrifft unter anderem Straßburg, Lyon und Grenoble.
In Luxemburg greift seit 1. Januar das Abkommen zwischen dem Großherzogtum und der Bundesrepublik, das die Anzahl der zulässigen Home Office-Tage ohne Doppelbesteuerung für Grenzgänger von 19 auf 34 erhöht.
Hier einige weitere wichtige Änderungen im Überblick:
Frankreich
Prämien für E-Autos und Fahrräder
Wer in Frankreich ein förderfähiges Elektroauto gekauft hat, bekam bislang 5000 Euro „Ökobonus“. Der ist zum 1. Januar auf 4000 Euro gesunken. Die neue Förderung berücksichtigt auch den CO2-Fußabdruck, den die Autos schon aus der Produktion mit sich bringen.
So werden fast ausschließlich Fahrzeuge aus europäischer Produktion gefördert. Zuschüsse gibt es auch fürs Fahrrad: Berufstätige und Geringverdiener erhalten bis zu 40 Prozent Kaufzuschuss, je nach Fahrradtyp zwischen 150 und 3000 Euro.
Sozialleasing
Für Haushalte mit einem steuerlichen Referenzeinkommen von bis zu 15.400 Euro pro Jahr und Anteil finanziert die Regierung die Miete eines Elektroautos für weniger als 100 Euro pro Monat.
Das gilt allerdings zunächst nur für Menschen, die 15 Kilometer oder mehr von ihrer Arbeitsstelle entfernt wohnen oder die mehr als 8000 Kilometer pro Jahr zurücklegen.
Führerschein mit 17
In Deutschland gibt es ihn schon seit 2005, jetzt kommt er auch nach Frankreich. Allerdings brauchen junge Franzosen anders als ihre deutschen Altersgenossen keinen Begleiter beim Fahren. Genau dieser Punkt ist in Frankreich allerdings umstritten.
Verbesserung beim Reparaturbonus
Der Zuschuss für die Reparatur von Haushaltsgeräten in Werkstätten mit „QualiRépar“-Siegel wird von 49 auf 73 Geräte ausgeweitet.
Für fünf Alltagsgeräte wird der Satz verdoppelt: Bei Waschmaschinen, Geschirrspülern und Wäschetrocknern gibt der Staat 50 Euro dazu, bei Staubsaugern 40 Euro und bei Fernsehern 60 Euro.
Förderung von Haussanierungen und Renovierungen
Die Prämie für energetische Sanierungen (MaPrimeRénov‘) wurde überarbeitet. Um die Förderung zu bekommen, müssen sich die Häuser durch die Maßnahmen um mindestens zwei Energieklassen verbessern. Außerdem müssen mindestens zwei Dämm- und eine Lüftungsmaßnahme durchgeführt werden.
Im Gegenzug wurde die Obergrenze von 35.000 auf 70.000 Euro erhöht. Menschen ab 70 Jahre sowie Menschen mit Behinderungen können Zuschüsse für den Umbau ihrer Wohnung beantragen, etwa wenn die Dusche ebenerdig um- oder ein Treppenlift eingebaut werden soll. Je nach Einkommen sind 50 bis 70 Prozent Förderung möglich.
Spezielle Munition im Tabakladen
Tabakhändler in Frankreich dürfen nun auch Munition verkaufen. Dazu gehören die Kategorien C (Jagd) und D (diverse Munition für Volljährige). Voraussetzung für die Zulassung sind eine zweitägige Schulung und eine Vereinbarung mit einem Waffenhändler.
Luxemburg
Die Energiebeihilfen für die hohen Strom- und Gaspreise sowie für Heizöl und Fernwärme wurden für Privathaushalte bis Ende 2024 verlängert, für Unternehmen bis Ende Juni. Details nennt das Energieministerium auf seiner Internetseite.
Löhne, Rente, Steuern
Die Steuern wurden über alle Steuerklassen hinweg gesenkt. Nach Angaben des Luxemburger Finanzministeriums kann so etwa eine Familie mit einem Kind bei 125.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen gegenüber dem Vorjahr auf eine Steuerersparnis von 2189 Euro hoffen. Ein Rentnerehepaar (95.000 Euro Einkommen) spart 1940 Euro. Auch wurden die Renten und Beamtengehälter erhöht.
Essensgutscheine von Arbeitgebern (etwa Ticket Restaurant), wie sie bei unseren Nachbarn üblich sind, erfahren ebenfalls eine Änderung. Seit 1. Januar können höchstens fünf Gutscheine pro Tag verwendet werden.
Der steuerfreie Höchstwert steigt von acht auf 12,20 Euro, der Arbeitnehmer zahlt 2,80 Euro dazu. Somit dürfen die Gutscheine bis zu 15 Euro wert sein.
Papierwerbung nur noch mit Zustimmung
Die „Keine Werbung“-Aufkleber auf den Briefkästen gehören in Luxemburg der Vergangenheit an. Das Großherzogtum dreht den Spieß um: Werbetreibende, die ihre Werbung auf Papier vertreiben wollen, müssen jetzt die ausdrückliche Zustimmung des Empfängers einholen.
Doppelter Feiertag
Am 9. Mai fallen in Luxemburg Christi Himmelfahrt und Europatag zusammen – beides Feiertage im Großherzogtum. Für Arbeitnehmer bedeutet das einen ordentlichen Zuschlag, wie der Christliche Gewerkschaftsbund Luxemburg (LCGB) auf seiner Internetseite erklärt.