Weitere disziplinarrechtliche Schritte gegen Homburger OB Schneidewind möglich

Weitere disziplinarrechtliche Schritte gegen Homburger OB Schneidewind möglich

mit Informationen von Thomas Gerber   10.02.2024 | 08:45 Uhr

Seit rund fünf Jahren ist der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind vom Dienst suspendiert. Nun scheint es eine neue Entwicklung in dem Fall zu geben. Ihm drohen weitere disziplinarrechtliche Schritte.

Anfang 2019 wurde der Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind in der sogenannten Detektivaffäre zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Im März 2019 war er dann vom Dienst suspendiert worden. Schneidewind muss seither nicht mehr ins Rathaus, erhält jedoch noch rund 80 Prozent seines Gehalts.

Nun könnten ihm jedoch weitere disziplinarrechtliche Schritte drohen. Das Verfahren beim Landesverwaltungsamt sei inzwischen abgeschlossen. Empfehlungen an das Innenministerium seien ergangen, so das Ministerium auf SR-Anfrage. In den nächsten Wochen werde darüber entschieden. Was das Verwaltungsamt empfohlen hat, dazu wollte das Ministerium nichts sagen.

Externer Gutachter beauftragt

Aber für Noch-Oberbürgermeister Schneidewind sieht es nicht sonderlich gut aus. Denn das Ministerium hat nach SR-Informationen einen externen Gutachter hinzugezogen. Er soll prüfen, ob im Fall Schneidewind eine Niederlage wie im Fall des St. Ingberter Ex-Oberbürgermeister Georg Jung zu befürchten ist.

Dem wollte das Ministerium nach dessen Verurteilung wegen Vorteilsannahme die komplette Pension streichen, womit man aber vor dem Oberverwaltungsgericht letztlich scheiterte.

Schneidewind will erneut bei OB-Wahl antreten

Offenbar plant das Ministerium nun auch gegen Schneidewind härter durchzugreifen und ihn möglicherweise doch noch aus dem Amt zu entfernen. Offiziell endet seine Amtszeit im Herbst. Schneidewind wäre dann die Hälfte seiner Zeit als Oberbürgermeister suspendiert gewesen – bei rund 7000 Euro brutto im Monat.

Zuletzt hatte er angekündigt, bei der Oberbürgermeisterwahl in diesem Jahr erneut anzutreten. Schneidewind begründet das damit, dass er ansonsten seine Versorgungsansprüche verlieren könnte.

Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau am 10.02.2024 berichtet.


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