Der ehemalige Oberbürgermeister der Stadt Homburg Rüdiger Schneidewind vor dem Landgericht Saarbrücken (Foto: IMAGO/BeckerBredel)

Schneidewind-Verurteilung rechtskräftig

  03.03.2022 | 17:16 Uhr

Die Verurteilung des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Schneidewind wegen Untreue ist rechtskräftig. In seinem Urteil verwarf der Bundesgerichtshof am Donnerstag die Revisionen des SPD-Politikers und der Staatsanwaltschaft.

Der Bundesgerichtshof begründete die verworfene Revision damit, dass die Überprüfung des Urteils anhand der Revisionsbegründungsschriften keinen Rechtsfehler ergeben habe.

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 27. Januar 2021 gegen Rüdiger Schneidewind (SPD) ist damit rechtskräftig. Darin war der suspendierte Oberbürgermeister zu einer Geldstrafe über 120 Tagessätze à 90 Euro verurteilt worden.

Observierung durch Detektivbüro

Schneidewind hatte auch am Datenschutz vorbei als Homburger Oberbürgermeister Ende 2015 Mitarbeiter des Baubetriebshofs von einem Düsseldorfer Detektivbüro über Wochen observieren lassen. Privaten Holzgeschäften im städtischen Forst, der mutmaßlichen "Homburger Holzmafia", kam er dabei nicht auf die Schliche.

Reaktionen auf das BGH-Urteil

Der Homburger Bürgermeister Michael Forster zeigte sich erfreut darüber, dass das Strafverfahren jetzt abgeschlossen ist und hofft, dass Homburg aus den Negativschlagzeilen rauskommt.

Markus Uhl, der Generalsekretär der CDU Saar, sagte, Schneidewind sei spätestens jetzt mit dem rechtskräftigen Strafurteil als Oberbürgermeister nicht mehr tragbar und müsse unverzüglich von seinem Amt zurücktreten.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 03.03.2022 berichtet.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja