Klagen gegen den geplanten Grubenwasseranstieg abgewiesen

Klagen gegen den geplanten Grubenwasseranstieg abgewiesen

Mit Informationen von Yvonne Schleinhege-Böffel   02.04.2025 | 17:55 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat die letzten drei noch verbliebenen Klagen gegen den geplanten Grubenwasseranstieg nach SR-Informationen abgewiesen. Geklagt hatten die Gemeinden Nalbach und Saarwellingen sowie die Stadt Lebach. Eine Revision wurde in allen drei Verfahren demnach nicht zugelassen.

Der geplante Grubenwasseranstieg auf minus 320 Meter ist einen entscheidenden Schritt näher gerückt. Die Klagen der Gemeinden Nalbach und Saarwellingen sowie der Stadt Lebach gegen den geplanten Grubenwasseranstieg sind vom Oberverwaltungsgericht Saarlouis abgewiesen worden. Die Begründung des Gerichtes liegt dem SR bisher noch nicht vor.

Letzte Klagen im Grubenwasserprozess abgewiesen
Audio [SR 3, Jimmy Both, 02.04.2025, Länge: 02:56 Min.]
Letzte Klagen im Grubenwasserprozess abgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat die letzten drei noch verbliebenen Klagen gegen den geplanten Grubenwasseranstiegt nach SR-Informationen abgewiesen. Geklagt hatten die Gemeinden Nalbach und Saarwellingen, sowie die Stadt Lebach.

Revision nicht zugelassen

Auch wenn die Revision vom Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen wurde, könnte die juristische Auseinandersetzung noch weitergehen. So könnten die unterlegenden Kommunen eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Diesen Weg war die Gemeinde Merchweiler im Sommer 2024 gegangen. Allerdings ohne Erfolg.

Ob die drei nun unterlegenden Kommunen Nalbach, Saarwellingen und Lebach auch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen werden, ließ der zuständige Anwalt am Prozesstag vor zwei Wochen offen. Man wollte zunächst die Begründung des Gerichtes abwarten.

Die saarländische Landesregierung hatte die Teilflutung der ehemaligen Gruben 2021 unter Auflagen genehmigt.

15 Widersprüche gegen den Abschlussbetriebsplan

Neben diesen Urteilen zum sogenannten Planfeststellungsbeschluss, liegen beim Oberbergamt noch 15 Widersprüche gegen den Abschlussbetriebsplan vor. Darüber soll zeitnah entschieden werden, heißt es beim Oberbergamt. Auch dagegen könnte allerdings juristisch vorgegangen werden.

RAG sieht ihre Rechtsauffassung bestätigt

Die RAG sieht sich durch das Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. „Wir sind froh, damit in der Umsetzung unseres Grubenwasserkonzepts einen weiteren wichtigen Schritt getan zu haben“, so der Pressesprecher Christof Beike. Das Gericht habe damit auch die Rechtmäßigkeit des erteilten Planfeststellungsbeschlusses bestätigt.

Das Grubenwasserkonzept sei ökologisch und ökonomisch sinnvoll und habe gegenüber dem Status Quo viele Vorteile. „Nun sind noch Widersprüche gegen die Abschlussbetriebsplanzulassung durch die Bergbehörde zu bearbeiten“, so Beike abschließend.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 02.04.2025 berichtet.


Mehr zum Grubenwasser im Saarland

Eine Chronik seit 2012
Der Streit um das Grubenwasser
2012 wurde die letzte Grube im Saarland stillgelegt. Die Arbeit unter Tage endete damit nicht. Die Bergbaugesellschaft RAG pumpt seitdem Wasser aus den alten Schächten. Damit würde sie gerne aufhören. Doch dagegen regt sich Widerstand.

Entscheidung wohl in zwei Wochen
Letzte Klagen gegen Grubenwasseranstieg verhandelt
Am Mittwoch ging es vor dem Oberverwaltungsgericht Saarlouis erneut um den Anstieg des Grubenwassers. Die Stadt Lebach und die Gemeinden Nalbach und Saarwellingen haben als letzte Kommunen ihre Klagen aufrechterhalten. Eine Entscheidung des Gerichts wird in den kommenden zwei Wochen erwartet.

Klagen von Nalbach, Lebach und Saarwellingen
Termin für letzte Grubenwasserverfahren steht
Für die verbliebenen Grubenwasser-Verfahren gibt es jetzt einen Termin. Das Oberverwaltungsgericht hat die Verhandlung über die Klagen der Gemeinden Nalbach, Lebach und Saarwellingen für den 19. März angesetzt.

Bedenkzeit bis Mitte November
Grubenwasserflutung: Wie viele Kommunen wollen noch klagen?
Vor mehr als einem Jahr wurden im Saarland drei Klagen gegen den Grubenwasseranstieg verhandelt – und abgewiesen. Ansteigen kann das Grubenwasser aber noch nicht. Denn nicht alle betroffenen Gemeinden wollen ihre Klagen zurückziehen.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja