Rechnungshöfe äußern Sorge wegen Schuldenpaket
Die Rechnungshöfe der Länder mahnen in einer gemeinsamen Erklärung Bund und Länder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Schuldenmöglichkeiten. Nach dem Bundestag hatte am Freitag auch der Bundesrat dem Finanzpaket von Union und SPD zugestimmt.
Es ist beschlossene Sache: Bundestag und Bundesrat haben vergangene Woche für weitgehende Grundgesetzänderungen gestimmt, um schuldenfinanzierte Milliarden-Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur zu ermöglichen.
Verteidigung und Infrastruktur seien Kernaufgaben des Staates und sollten grundsätzlich aus laufenden Einnahmen und nicht mit Schulden finanziert werden, heißt es nun in einer gemeinsamen Erklärung der Rechnungshöfe der Länder.
Sondervermögen muss mit Tilgung verbunden werden
Deshalb sei es umso wichtiger, dass die neuen Schulden nur für nachgewiesen zusätzliche Maßnahmen verwendet werden, die über das hinausgehen, was im normalen Haushalt vorgesehen ist. Schulden dürften Bund und Länder nur für Investitionen machen, nicht für konsumtive Ausgaben – und das auch nur, wenn die Investitionen nachgewiesen wirksam sind.
Investive und konsumtive Ausgaben
Konsumtive Ausgaben bezeichnet die Art von Ausgaben, die im laufenden Haushaltsjahr von Nutzen sein werden, investive Ausgaben diejenigen, die perspektivisch einen Effekt haben sollen.
Außerdem müsse das neue Sondervermögen mit einer Tilgung in einem angemessenen Zeitraum verbunden werden. Flankiert werden müsse das Schuldenpaket von deutlichem Bürokratieabbau, einer effizienteren Verwaltung und weiteren Sparanstrengungen.
Eine Milliarde für das Saarland
Derzeit wird davon ausgegangen, dass dem Saarland aus dem beschlossenen Finanzpaket rund eine Milliarde Euro zur Verfügung stehen wird. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) hatte zuletzt betont, das Geld solle in die Instandhaltung von Straßen und Brücken fließen. Außerdem soll auch Geld in die Schulen, die Krankenhaus- und die Forschungsinfrastruktur gesteckt werden.
Die CDU-Fraktion im Landtag mahnt an, dass das zusätzliche Geld nur genutzt werden dürfe, wenn es gezielt in wachstumsfördernde Investitionen fließe. Es sei klar, „dass eine Nutzung des zusätzlichen Spielraums kein Automatismus sein darf, sondern in jedem Einzelfall gut begründet und verantwortungsvoll abgewogen werden muss“, so der Vorsitzende des Haushaltsausschusses im Landtag und haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Thielen. „Eine Verwendung für konsumtive Ausgaben wäre dagegen nicht vertretbar, da dies die Haushaltsprobleme langfristig verschärfen würde.“
Die Schuldenbremse einzuhalten, bleibe ein zentraler Maßstab. „Die Reduzierung des Schuldenstands ist und bleibt ein wichtiges landespolitisches Ziel.“ Daher müsse jeder Euro, der zusätzlich aufgenommen werde, langfristig zur wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität des Saarlandes beitragen.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 24.03.2025 berichtet.