Luftaufnahme von Kleinblittersdorf bei Hochwasser am Samstag, 19. Mai 2024 (Foto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold)

Kurzarbeitergeld für hochwassergeschädigte Betriebe im Saarland

  21.05.2024 | 11:55 Uhr

Vom Hochwasser betroffene Unternehmen im Saarland und ihre Zulieferer können für ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen. Dabei gibt es auch einige Sonderregelungen. Die Arbeitsagentur hat für Rückfragen eine kostenlose Hotline geschaltet.

Nicht nur Privathaushalte – auch Unternehmen hat die Hochwasserkatastrophe an Pfingsten im Saarland getroffen.

Kurzfristige Unterstützung kann hier Kurzarbeit bieten, die auf Basis eines "unabwendbaren Ereignisses" angezeigt werden kann – und auch unverzüglich angezeigt werden sollten. Darauf hat die Bundesagentur für Arbeit am Dienstag hingewiesen.

Die Möglichkeit der Kurzarbeit gilt dabei sowohl für die betroffenen Betriebe – als auch für Zulieferer oder Abnehmer in der Produktionskette, deren Produktion jetzt womöglich ebenfalls stillsteht.

Ausnahmen beim hochwasserbedingten Kurzarbeitergeld

Zusätzlich zum üblichen, "konjunkturell bedingten" Kurzarbeitergeld gibt es in der Krisensituation mehrere Ausnahmen. So dürfen Beschäftigte zum Beispiel bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen ohne den Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu verlieren.

Außerdem müssen nicht – wie sonst üblich – zunächst Arbeitszeitkonten ausgeglichen oder Urlaubstage aufgebracht werden.

Infos im Netz und über kostenlose Hotline

Ausführliche Informationen darüber, wie Kurzarbeit angezeigt wird, hat die Arbeitsagentur hier auf ihren Internetseiten zusammengestellt. Außerdem können sich Firmen an die bundesweite, kostenlose Hotline unter der Telefonnummer 0800 4 5555 20 wenden.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 21.05.2024 berichtet.


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