Ein Stapel an Akten liegt auf dem Tisch im Gerichtssaal. (Foto: picture alliance / Uwe Anspach/dpa)

Staatsanwaltschaft will mutmaßlichen Reichsbürger in Psychiatrie unterbringen

Thomas Gerber / Onlinefassung: Thomas Braun   25.04.2025 | 19:34 Uhr

Der Freispruch für den 64-jährigen mutmaßlichen Saarlouiser Reichsbürger Thomas G. wird vorläufig nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft will erreichen, dass er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen den Freispruch des mutmaßlichen Reichsbürgers Thomas G. eingelegt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft dem SR. Ziel sei eine Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung, da von ihm weiterhin eine Gefahr ausgehe.

Der 64-Jährige hatte am Donnerstag erneut für einen Großeinsatz der Polizei gesorgt. Beamte des SEK und der Operativen Einheit umstellten unter anderem sein Haus, nachdem Nachbarn aufgrund von Hilferufen des Mannes die Polizei alarmiert hatten. Diese hatte zunächst eine Fremd- und Eigengefährdung befürchtet, was sich später aber nicht bewahrheitete.

Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

Thomas G. war kurz vor Ostern vom Landgericht wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung freigesprochen und auf freien Fuß gesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Volksverhetzung, die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen sowie Bedrohung und Beleidigung vorgeworfen. Der Mann hatte unter anderem Innenminister Reinhold Jost auf Telegram als "Underperformer" und "Lusche" bezeichnet.

Über dieses Thema berichteten die SR info-Nachrichten im Radio am 25.04.2025.


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