Saarland kündigt Regeln für Haltung von Gifttieren an
Nach dem Vorfall mit mehreren Schlangen in einem Haus in Landsweiler-Reden will die saarländische Landespolitik die Haltungsvorgaben für giftige Tiere gesetzlich regeln. Der festgenommene Halter der Schlangen muss sich auch wegen Tierquälerei verantworten. Die Bewohner des Hauses sind unterdessen wieder zurück in ihren Wohnungen.
Das „Schlangenhaus“ in Landsweiler-Reden hat nun auch gesetzliche Folgen: Im SR-Interview kündigte Umweltministerin Petra Berg (SPD) ein Landesgesetz bzw. eine -verordnung an, die die Haltung giftiger Tiere strenger als bisher regeln soll. Angedacht ist ein Befähigungsnachweis ähnlich dem „Hundeführerschein“ für gefährliche Hunderassen (sogenannte „Kampfhunde“).
Das wolle man jetzt rasch in die Wege leiten, sagte Berg. Meldepflicht für gehaltene Gifttiere besteht grundsätzlich über das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES).
Ermittlungen wegen Tierquälerei
Gegen den 37 Jahre alten Besitzer der Schlangen laufen nun auch Ermittlungen wegen Tierquälerei. Wie die Staatsanwaltschaft auf SR-Anfrage mitteilte, geht es um einen Verstoß gegen § 17 des Tierschutzgesetzes. Demnach wird die „Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund“ mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Im September untergetaucht
In der Wohnung des 37-Jährigen waren zahlreiche tote Schlangen entdeckt worden, die offenbar nicht ausreichend versorgt worden waren. Das Verfahren, so die Staatsanwaltschaft, laufe aktuell noch gegen Unbekannt. Es scheint also noch unklar, wer für die Versorgung der Tiere verantwortlich war.
Nach einer Hausdurchsuchung im vergangenen September war der Schlangenhalter nämlich untergetaucht. Sein Verteidiger hatte laut Staatsanwaltschaft daraufhin in einem Schreiben mitgeteilt, dass er bevollmächtigt sei, die fach- und tiergerechte Haltung der Reptilien sicherzustellen.
Dies war im Anschluss aber offenbar nicht erfolgt. Gegen den Verteidiger läuft nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber derzeit kein Ermittlungsverfahren.
Drogenhandel und Waffenbesitz
Zudem nannte die Staatsanwaltschaft auf SR-Anfrage erstmals Einzelheiten zu dem Haftbefehl, der zur Festnahme des 37-Jährigen am Donnerstagabend in Neunkirchen geführt hatte. Dem Beschuldigten werden demnach bewaffneter Drogenhandel und illegaler Waffenbesitz sowie ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen.
Der entsprechende Haftbefehl liege bereits seit Ende September vergangenen Jahres vor, so die Staatsanwaltschaft. Er war wenige Tage nach der Durchsuchung der Wohnung des 37-Jährigen erlassen worden. Bei diesem Termin waren mehrere Waffen sichergestellt worden.
Bewohner konnten zurück nach Hause
Seit seiner Festnahme sitzt der 37-Jährige in Strafhaft. Er verbüßt zunächst eine Reststrafe, die er wegen einer anderen Straftat noch abzusitzen hat. Eine Vorführung vor dem Ermittlungsrichter wegen des Haftbefehls vom vergangenen September soll deshalb erst in den nächsten Tagen erfolgen.
Unterdessen hat die Ortspolizei der Gemeinde Schiffweiler das Haus in Landsweiler-Reden nach der Durchsuchung vom Donnerstag wieder freigegeben. Die (menschlichen) Bewohner konnten am Freitag wieder einziehen. Die überlebende Hornviper, die am Donnerstag gefunden worden war, wurde in den Neunkircher Zoo gebracht.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 13.01.2023 berichtet.