Rodungspläne von Stadtwald „Hanni“ erstmal gestoppt

Erweiterung der Universität des Saarlandes vorerst gestoppt

Jimmy Both / Onlinefassung: Rebecca Wehrmann   31.01.2025 | 12:27 Uhr

Der "Hanni" wird nicht gerodet, die Pläne zur Erweiterung der Universität des Saarlandes in Saarbrücken liegen erst einmal auf Eis. Das Oberverwaltungsgericht gab einem entsprechenden Antrag statt – die Entscheidung ist richtungsweisend.

Bereits im Oktober hatte das Oberverwaltungsgericht zunächst die Rodung des Waldgebiets an der Saar-Uni, den Aktivisten "Hanni" nennen, untersagt. Am Donnerstag hat das Oberverwaltungsgericht nun auch dem Eilantrag des BUND stattgegeben, der die Rodung verhindern soll.

Man sei überglücklich, teilte der Sprecher der Bürgerinitiative „Hanni bleibt“, Lucas Kleinbauer, mit. Die Initiative sehe sich darin bestätigt, dass der Rechtsstaat funktioniere, wie er sollte.

Uni-Gelände sollte um 4,5 Hektar erweitert werden

Gemeinsam mit den Naturschutzorganisationen BUND und Nabu hatte „Hanni bleibt“ einen Normenkontrollantrag gegen die Pläne eingereicht. Auf einer Fläche von 4,5 Hektar wollte das Land die Saarbrücker Universität erweitern.

Dabei war noch weitgehend unklar, welche Institute sich dort ansiedeln könnten.

Geschützte Tier- und Insektenarten nicht gründlich erfasst

Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan nun vorläufig außer Vollzug gesetzt und begründet seine Entscheidung besonders mit dem Vorkommen geschützter Tierarten. Bestände von Fledermäusen, Brutvögeln und Käfern seien nicht methodengerecht erfasst worden.

So sei zu befürchten gewesen, dass Bäume zerstört würden, die gefährdeten Arten als Fortpflanzungs- und Ruhestätten dienten. Auch gegen Abwägung der Interessen von Stadt und Land – zukünftig Forschungsinstitute in Campusnähe anzusiedeln – seien die Interessen der Naturschützer so gewichtig gewesen, dass ihr Eilantrag Erfolg habe.

Bisher keine Stellungnahme von Stadt und Land

Ein endgültiges Urteil im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Nach Angaben des Gerichts ist es jedoch wahrscheinlich, dass die Entscheidung auch dann bestehen bleibt. Ein Einspruch vor dem Bundesverwaltungsgericht wäre danach noch möglich. Stellungnahmen von Stadt und Land liegen noch nicht vor.

Seit Juli vergangenen Jahres haben sich Aktivisten und Umweltverbände gegen die Rodung des Waldes stark gemacht. Teilweise besetzten Menschen den Stadtwald. Den Protestaktionen folgten dann klagen zum Schutz des Areals.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 31.01.2025 berichtet.


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