Der Hauptangeklagte im Prozess um den Polizistenmord im Gerichtssaal (Foto: picture alliance/dpa/dpa POOL | Uwe Anspach)

Lebenslange Haft für Andreas S.

  30.11.2022 | 15:18 Uhr

Fünf Monate nach dem Prozessauftakt und zehn Monate nach der Tat bei Kusel ist der 39-jährige Hauptangeklagte Andreas S. wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Im Prozess um die beiden Ende Januar getöteten Polizisten hat das Landgericht Kaiserslautern am Mittwoch das Urteil verkündet. Der Hauptangeklagte, der 39-jährige Saarländer Andreas S., wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Der Hauptangeklagte Andreas S. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach)
Der Hauptangeklagte Andreas S.

S. hatte vor zehn Monaten eine 24 Jahre alte Polizistin und ihren 29 Jahre alten Kollegen bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle in der Nähe von Kusel erschossen, um Jagdwilderei zu verdecken.

Keine Strafe für Florian V.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf "maximal Körperverletzung mit Todesfolge" plädiert – und das auch nur in einem Fall. Der Hauptangeklagte hatte in dem Prozess ausgesagt, er habe den Polizisten in einer Art Notwehrlage getötet. Sein damaliger Komplize, Florian V., habe aber die Polizistin erschossen.

Der Nebenangeklagte in dem Prozess hatte das stets zurückgewiesen. Das Landgericht sprach ihn der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig.

Der Nebenangeklagte Florian V. (Foto: picture alliance/dpa/dpa POOL | Uwe Anspach)
Der Nebenangeklagte Florian V.

Es folgte jedoch der Ansicht der Staatsanwaltschaft und sah von einer Strafe ab. Zur Begründung hieß es, dass der 33-Jährige schon vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt habe. Zudem habe er wesentlich zur Aufklärung beigetragen.

Widerspruch angekündigt

Auch wenn das Gericht am Mittwoch sein Urteil gefällt hat, wird der Fall noch nicht endgültig abgeschlossen sein. S.' Verteidiger kündigte an, in Revision zu gehen.

Reaktionen auf das Urteil

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte nach der Urteilsverkündung, sie sei "bis heute entsetzt darüber, dass eine vermeintliche Routinekontrolle zu einer tödlichen Falle werden kann." Die Tat zeige, wie gefährlich der Dienst der Polizeibeamten sein könne.

Der saarländische Innenminister Reinhold Jost (SPD) betonte, das Urteil gegen die Täter von Kusel sei enorm wichtig, "denn es zeigt, dass der Rechtsstaat Verbrechen gegen die Menschen, die täglich ihr Leben für unsere Sicherheit riskieren, mit der vollen Härte des Gesetzes begegnet und eine gerechte Strafe verhängt."

Jost hob zudem die enge Zusammenarbeit zwischen der saarländischen und rheinland-pfälzischen Polizei hervor, die zu einer schnellen und lückenlosen Aufklärung der Tat geführt habe. Dennoch könne die Tat dadurch nicht ungeschehen gemacht werden: "Ich fühle mit den Angehörigen und Familien der beiden Opfer. Es macht mich nach wie vor tieftraurig, wenn ich daran denke, auf welche brutale Weise die beiden Polizisten aus dem Leben gerissen wurden.“

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), David Maaß, begrüßte das Urteil, auch in Bezug auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Trotzdem sei die Tat und der Tod der Kollegin und des Kollegen für „die Polizeifamilie“ emotional noch lange nicht abgeschlossen: „Es wird noch Jahre dauern, bis diese Tat verarbeitet ist.“

Dreyer begrüßt Urteil

Auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer und ihr Innenminister Michael Ebling (beide SPD) befürworteten das Urteil. Das unermessliche Leid der Angehörigen könne es jedoch nicht lindern, so Ebling.

In einer gemeinsamen Presseerklärung dankten sie zugleich der Bevölkerung für die große Anteilnahme nach der Tat. Die rheinland-pfälzische Polizei hätten über 20.000 Zuschriften erreicht: "Diese enorme Anteilnahme aus der Bevölkerung spendete in dieser schweren Zeit großen Trost."

Das saarländische Landespolizeipräsidium wollte sich auf SR-Anfrage nicht zum Urteil äußern.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 30.11.2022 berichtet.

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