Staatsanwaltschaft will lebenslange Haft für Andreas S.
Der Prozess vor dem Landgericht Kaiserslautern steuert auf sein Ende zu – am Dienstag wurden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haft für den Hauptangeklagten Andreas S. gefordert. Aufgrund des "Hinrichtungscharakters" der Tat liege zudem eine besondere Schwere der Schuld vor.
Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten Andreas S. gefordert.
S. habe sich des Mordes aus Habgier und gewerbsmäßiger Jagdwilderei schuldig gemacht, erklärte der Oberstaatsanwalt Stefan Orthen in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Kaiserslautern. Damit seien mehrere Mordmerkmale erfüllt. Zudem habe die Tat "Hinrichtungscharakter" gehabt, womit eine besondere Schwere der Schuld vorliege – was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließen würde.
Auch die Vertreter der Nebenklage, die die Familien der getöteten Polizisten vertreten, haben sich für eine lebenslange Haft für den Hauptangeklagten und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ausgesprochen. Ihrer Ansicht nach seien bei der Tat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt. Der Anwalt der Familie des getöteten Polizisten, Guido Britz, betonte in seinem Schlussvortrag, dass die Tat unermessliches Leid für die Angehörigen gebracht habe.
Verteidiger von S. fordern "gerechtes Urteil"
Die Verteidigung von S. hat dagegen "auf ein gerechtes Urteil" plädiert. Auf eine konkrete Forderung verzichte man, sagte dessen Verteidiger Lars Nozar. Sein Kollege Leonhard Kaiser fügte hinzu: "Wir wissen einfach nach wie vor viele Sachen nicht."
Der Hauptangeklagte hatte im Prozess erklärt, aus Notwehr auf den Polizisten geschossen zu haben. Für den Tod der Polizistin hatte er den Nebenangeklagten verantwortlich gemacht, was dieser stets bestritten hatte. "Wir haben hier zwei verschiedene Versionen, die nicht widerlegt werden konnten", sagte Kaiser. In seinem sogenannten letzten Wort sagte S., er "bringe doch nicht zwei Menschen um", um einer möglichen Verurteilung wegen Jagdwilderei zu entgehen.
Aus Sicht der Verteidigung sei es "kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge". Nozar kritisierte zudem, dass sein Mandant schon früh vorverurteilt worden sei – von den Medien und von der Staatsanwaltschaft. Man habe die Aussagen des Nebenangeklagten als Grundlage für den ganzen Prozess genommen und die Beweisaufnahme habe "die Richtung" nicht geändert.
Verteidiger vom Komplizen V. für Straffreiheit
Der Nebenangeklagte V. hat sich laut Oberstaatsanwalt Orthen, wie auch der Hauptangeklagte, der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig gemacht. Von einer Strafe sei aber abzusehen, weil der 33-Jährige wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe, sagte Orthen. "Hier kommt die Kronzeugenregelung zur Anwendung." Die Verteidigung von V. forderte denn auch Straffreiheit. Außerdem solle er für seine Untersuchungshaft entschädigt werden.
Befangenheitsantrag gegen Richter abgewiesen
Zu Beginn des Prozesstages hatte die Verteidigung des Hauptangeklagten S. einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter, Raphael Mall, gestellt: Es gebe Zweifel an der Unparteilichkeit von Mall, sagte der Anwalt des Hauptangeklagten. Er begründete dies damit, dass Mall in einem anderen Verfahren einem Mithäftling des Hauptangeklagten eine Frage zu einer seiner Aussagen gestellt habe.
Der Befangenheitsantrag der Verteidigung war als unbegründet abgewiesen worden, wie die Kammer nach längerer Beratung am Nachmittag mitteilte.
Über dieses Thema berichtet auch die SR 3-Rundschau am 22.11.2022.