26-Jähriger nach Messerattacke im Saarbrücker Bürgerpark angeklagt

26-Jähriger nach Messerattacke im Saarbrücker Bürgerpark angeklagt

Thomas Gerber   02.09.2024 | 18:08 Uhr

Nach einem Messerangriff im Saarbrücker Bürgerpark im März muss sich ein 26-jähriger Syrer wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er soll einen Landsmann mit mehreren Stichen lebensgefährlich verletzt haben. Der Angeklagte bestritt zum Prozessauftakt die Tat.

Vor dem Landgericht hat am Montag der Prozess gegen einen Syrer begonnen, der im März dieses Jahres im Saarbrücker Bürgerpark einen Landsmann mit zahlreichen Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 26-Jährigen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor.

Streit am Vorabend mögliches Tatmotiv

Wie eine "Maschine" habe der Angeklagte plötzlich auf ihn eingestochen – wie oft genau, dazu konnte das Opfer am Montag vor Gericht keine genauen Angaben machen. Der 30-Jährige überlebte den Angriff nur, weil Rettungskräfte schnell vor Ort waren und er notoperiert werden konnte.

Anlass der Tat war eine auch tätliche Auseinandersetzung am Vorabend. Das Opfer soll dabei den Angeklagten und insbesondere dessen Eltern beleidigt haben. Es ging also offenbar um die Familienehre. Am nächsten Tag hatte der Beschuldigte den 30-Jährigen dann zwecks Aussprache in den Bürgerpark gebeten und noch zwei Kollegen mitgebracht. Von diesen Mittätern fehlt noch jede Spur.

Gericht lehnt Deal mit Verteidigung ab

Zum Prozessauftakt am Montag hatte es zunächst den Versuch eines Deals gegeben. Dabei kündigte die Verteidigung ein Geständnis an, sofern die Freiheitsstrafe maximal sechs Jahre beträgt. Dazu war das Gericht aber nicht bereit – es ging von achteinhalb bis neun Jahren aus.

Der Angeklagte bestritt daraufhin die Tat. Da er bereits erheblich vorbestraft ist, muss er bei einer Verurteilung mit Sicherungsverwahrung rechnen.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 02.09.2024 berichtet.


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