Erster Yeboah-Prozess am 9. Januar vor dem BGH
Mehr als ein Jahr nach dem Urteil wird sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem ersten Yeboah-Prozess gegen den früheren Neonazi Peter S. befassen. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch Verteidigung und Nebenkläger hatten Revision eingelegt.
Zu dem ersten Urteil im Mordfall Yeboah wird es Anfang nächsten Jahres vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine mündliche Revisionsverhandlung geben. Wie der BGH dem SR mitteilte, hat dies die Bundesanwaltschaft beantragt.
Die Verhandlung soll am 9. Januar um 11.15 Uhr in Karlsruhe beginnen und öffentlich sein. Dabei sollen ausschließlich Rechtsfragen erörtert und keine Zeugen gehört werden.
Fast sieben Jahre Jugendstrafe
Der frühere Neonazi Peter S. war im Oktober 2023 vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Mordes an dem ghanaischen Flüchtling Samuel Yeboah zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Dagegen hatten sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung sowie vier Nebenkläger Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Die Bundesanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Jugendstrafe für den zur Tatzeit 20 Jahre alten S. gefordert. Seine Verteidiger hatten viereinhalb Jahre beantragt. S. hatte in dem Prozess in Koblenz ein Teilgeständnis abgelegt.
In einem zweiten Prozess vor dem OLG Koblenz war der damalige Anführer der Saarlouiser Neonaziszene Peter St. im Juli dieses Jahres freigesprochen worden.
Die Anklage hatte ihm psychische Beihilfe vorgeworfen und eine mehrjährige Haftstrafe beantragt. Auch der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 27.08.2024 berichtet.