Erster Yeboah-Prozess am 9. Januar vor dem BGH

Erster Yeboah-Prozess am 9. Januar vor dem BGH

Thomas Gerber   27.08.2024 | 08:06 Uhr

Mehr als ein Jahr nach dem Urteil wird sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem ersten Yeboah-Prozess gegen den früheren Neonazi Peter S. befassen. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch Verteidigung und Nebenkläger hatten Revision eingelegt.

Zu dem ersten Urteil im Mordfall Yeboah wird es Anfang nächsten Jahres vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine mündliche Revisionsverhandlung geben. Wie der BGH dem SR mitteilte, hat dies die Bundesanwaltschaft beantragt.

Die Verhandlung soll am 9. Januar um 11.15 Uhr in Karlsruhe beginnen und öffentlich sein. Dabei sollen ausschließlich Rechtsfragen erörtert und keine Zeugen gehört werden.

Fast sieben Jahre Jugendstrafe

Der frühere Neonazi Peter S. war im Oktober 2023 vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Mordes an dem ghanaischen Flüchtling Samuel Yeboah zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Dagegen hatten sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung sowie vier Nebenkläger Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Die Bundesanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Jugendstrafe für den zur Tatzeit 20 Jahre alten S. gefordert. Seine Verteidiger hatten viereinhalb Jahre beantragt. S. hatte in dem Prozess in Koblenz ein Teilgeständnis abgelegt.

In einem zweiten Prozess vor dem OLG Koblenz war der damalige Anführer der Saarlouiser Neonaziszene Peter St. im Juli dieses Jahres freigesprochen worden.

Die Anklage hatte ihm psychische Beihilfe vorgeworfen und eine mehrjährige Haftstrafe beantragt. Auch der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 27.08.2024 berichtet.


Mehr zum ersten Yeboah-Prozess

Revision gegen Urteil im Prozess eingelegt
Der Bundesgerichtshof befasst sich mit dem Mordfall Yeboah
Der Mord an dem ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Die Verteidigung des beschuldigten ehemaligen Neonazis Peter S., die Bundesanwaltschaft und die Nebenklage gehen in Revision.
Nach mehr als 30 Jahren
Angeklagter im Yeboah-Prozess zu knapp sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt
Im Prozess um den Mord an dem ghanaischen Flüchtling Samuel Yeboah ist der Angeklagte am Montagvormittag zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den heute 52-Jährigen Ex-Neonazi Peter S. des Mordes und zwölffachen versuchten Mordes schuldig.
Die Podcast-Serie zum Mordprozess
Der Fall Yeboah – Rassismus vor Gericht
1991 stirbt Samuel Yeboah durch einen Brandanschlag auf die Asylunterkunft in Saarlouis. Erst über 30 Jahre später wird der Mord als rassistisch motivierte Tat verfolgt und steht möglicherweise vor der Aufklärung. Warum erst jetzt? Dieser Frage gehen die SR-Journalistin Lisa Krauser und ihre beiden Kollegen Thomas Gerber und Jochen Marmit in einem mehrteiligen Podcast nach.

Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja