Yeboah-Freispruch nicht rechtskräftig
Der Freispruch für den früheren Neonazi-Anführer Peter St. im zweiten Yeboah-Prozess vor dem OLG Koblenz wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt hat inzwischen gegen das Urteil Revision eingelegt.
Die Anklagevertreter hatten in dem Prozess gegen den damaligen Chef der Saarlouiser Neonazis, Peter St., eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren beantragt. Er habe sich der Beihilfe zum Mord an dem ghanaischen Flüchtling Samuel Yeboah 1991 schuldig gemacht.
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte den heute 55 Jährigen - wie von seinen Verteidigern beantragt - jedoch freigesprochen. Die Vorwürfe der Anklage seien im Prozess nicht belegt worden. St. sei deshalb aus tatsächlichen Gründen freizusprechen und für die erlittene Untersuchungshaft von mehr als neun Monaten zu entschädigen. Der Generalbundesanwalt hat gegen die Entscheidung jetzt Revision eingelegt. Darüber muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.
Anklage begrüßt Schritt des Generalbundesanwalts
Ein Vertreter der Nebenklage erklärte, man habe nicht zuletzt aus Kostengründen auf eine Revision verzichtet. Man freue sich aber über den Schritt des Generalbundesanwalts.
Eine Sprecherin des OLG sagte dem SR, nach der Urteilsverkündung der vergangenen Woche habe der zuständige Staatsschutzsenat neun Wochen Zeit, um seine Entscheidung schriftlich vorzulegen. Danach laufe dann die 4-Wochen-Frist, innerhalb derer der Generalbundesanwalt seine Revision schriftlich begründen müsse.
Über dieses Thema berichten auch die SR info Nachrichten im Radio am 16.07.2024.