Verteidigung fordert Freispruch für Angeklagten im Yeboah-Prozess

Zweiter Yeboah-Prozess: Verteidigung fordert Freispruch für Angeklagten

mit Informationen von Thomas Gerber   02.07.2024 | 20:29 Uhr

Der aktuelle Prozess um den Fall Yeboah neigt sich dem Ende zu. Die Bundesanwaltschaft hat am Montag ihr Plädoyer gehalten. Wegen Beihilfe zum Mord fordert sie eine Haftstrafe. Die Verteidigung will dagegen den Freispruch.

Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme haben die Bundesanwaltschaft und Verteidigung im zweiten Yeboah-Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz am Montag und Dienstag ihre Plädoyers gehalten. Die Verteidigung fordert Freispruch. Eine nüchterne Bewertung der Beweisaufnahme führe zu dem Ergebnis, dass die Beihilfe nicht nachweisbar sei, sagte einer der Anwälte im Schlussplädoyer am Oberlandesgericht Koblenz. 

Video [aktueller bericht, 02.07.2024, Länge: 2:24 Min.]
Yeboah-Prozess: Generalbundesanwaltschaft fordert Haftstrafe

Die Bundesanwaltschaft will dagegen eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Sie wirft Peter St. Beihilfe zum Mord vor. Der 55-Jährige soll seinen damaligen Neonazi-Kameraden Peter S. veranlasst haben, das Feuer in der Asylbewerberunterkunft in Saarlouis-Fraulautern zu legen. Bei dem Brand war der ghanaische Asylbewerber Samuel Yeboah im September 1991 ums Leben gekommen.

Zweiter Yeboah-Prozess: Verteidigung fordert Freispruch für Angeklagten
Audio [SR 3, Moderation: Kerstin Gallmeyer, 02.07.2024, Länge: 04:23 Min.]
Zweiter Yeboah-Prozess: Verteidigung fordert Freispruch für Angeklagten

Das OLG hatte S. im Oktober vergangenen Jahres wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Yeboah-Prozess: Bundesanwaltschaft plädiert für mehrjährige Haftstrafe
Video [SR.de, (c) SR, 01.07.2024, Länge: 00:31 Min.]
Yeboah-Prozess: Bundesanwaltschaft plädiert für mehrjährige Haftstrafe
Im Yeboah-Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz hat die Anklage eine Haftstrafe von 6,5 Jahren gefordert. Das Plädoyer der Verteidigung steht noch aus. Dem Angeklagten Peter St. wird vorgeworfen, den Yeboah-Täter in seinen Plänen bestärkt zu haben.

Angeklagter soll Täter angestiftet haben

Der damals 22-jährige Peter St. habe S. mit seinen Worten am Vorabend der Tat bestärkt. Dieser habe das Feuer gelegt, "um dem Angeklagten zu gefallen und sich in der Gruppe zu etablieren", hieß es im Plädoyer der Bundesanwaltschaft. "Der Angeklagte war der Szene-Anführer und gab Befehle, er bestimmte im Gruppengefüge, was zu machen war."

St.'s Verteidiger hielt dagegen. Relativ sicher sei nur, dass sich sein Angeklagter mit dem verurteilten Täter und einem weiteren Bekannten am Abend vor dem Brandanschlag in einer Gaststätte befunden und viel Alkohol konsumiert habe, sagte der Anwalt. Was genau dort gesagt wurde, sei aber nicht nachgewiesen worden. "Der Tatverdacht war auf dünnem Eis platziert und dieses Eis ist jetzt eingebrochen."

St. aus Haft entlassen

Der frühere Neonazi-Anführer St. war im Juni 2023 zunächst verhaftet worden. Das OLG Koblenz setzte ihn im März dann aber wieder auf freien Fuß. Der Hauptbelastungszeuge Heiko S. hatte seine Aussage zu dem Kneipentreffen kurz vor dem tödlichen Anschlag im Prozess teilweise revidiert. Demnach soll St. die damals stattfindenden Übergriffe auf Ausländerunterkünfte in Ostdeutschland zwar begrüßt haben. Er habe aber nur zu Randalen und nicht zu einer Brandstiftung aufgefordert.

Der Verteidiger von Peter St. hatte die Ermittler in diesem Zusammenhang scharf kritisiert. Sie hätten die Aussage, wonach sein Mandant gesagt haben soll, so etwas wie in Ostdeutschland müsste auch mal in Saarlouis brennen, regelrecht in Heiko S. "hineingefragt".

Vertreter der Nebenklage erklärten demgegenüber, Heiko S. sei möglicherweise aus Angst vor Racheakten aus der rechten Szene teilweise zurückgerudert.

Video [aktueller bericht, 01.07.2024, Länge: 2:59 Min.]
Zweiter Yeboah-Prozess auf der Zielgeraden
Der zweite Prozess um den Fall Yeboah neigt sich dem Ende zu. Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag ihr Plädoyer gehalten. Wegen Beihilfe zum Mord fordert sie eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Ein Urteil soll am 9. Juli fallen.

Urteil soll am 9. Juli fallen

Das Urteil ist für den 9. Juli terminiert. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass er vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen werden könnte. Peter St. stünden dann für 276 Tage Unterschungshaft 20.700 Euro Entschädigung zu plus das ihm entgangene Gehalt.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten am 01.07.2024 berichtet.


Mehr zum zweiten Yeboah-Prozess

Beobachter rechnen mit Freispruch
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Im zweiten Yeboah-Prozess um den Brandanschlag von Saarlouis 1991 verschärft sich der Ton zunehmend. Sowohl An- und Nebenklage als auch die Verteidigung sind davon überzeugt, dass sich die Beweisaufnahme jeweils in ihrem Sinne entwickelt hat – also genau gegenläufig.

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Im zweiten Verfahren um den tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis ist die Luft für die Anklage zuletzt dünn geworden: Der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Ex-Skinheadchef Peter St. kam vor vier Wochen auf freien Fuß, weil kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Dennoch geht die Beweisaufnahme unvermindert weiter.

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