Urteil nach Feuerattacke in Neunkirchen soll wohl nächste Woche fallen
Der Prozess um einen Angriff auf einen 48-Jährigen in Neunkirchen nähert sich langsam dem Ende. Am Dienstag haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Während die Anklage lebenslange Haft fordert, spricht sich die Verteidigung für eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren aus.
Im Prozess um die beinahe tödliche Feuerattacke auf einen 48-Jährigen im Neunkircher Postpark hat die Anklage eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. In ihrem Plädoyer erklärte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, das Opfer habe die Tat zwar überlebt. Aber Milderungsgründe wegen des lediglich "versuchten Mordes" seien in dem Fall nicht anzuwenden.
Gegen eine geringere Strafe als lebenslänglich sprächen insbesondere die Folgen der Attacke, unter denen das Opfer bis heute leide. Der 48-Jährige habe den Angriff nur aufgrund glücklicher Umstände überlebt, habe drei Tage in einer Ludwigshafener Spezialklinik im Koma gelegen und habe noch immer Angstzustände.
Verteidigung verweist auf Unklarheiten
Die Verteidigung erklärte demgegenüber, dass der 32 Jahre alte Angeklagte nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt habe. Er habe sich lediglich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht und seinem Opfer nach einem Streit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht.
Wie sich das Spray entzündet habe, sei in dem Prozess vor dem Landgericht nicht geklärt worden. Die Verteidigung beantragte eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren. Das Landgericht will sein Urteil am kommenden Montag verkünden.
Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau am 28.01.2025 berichtet.