Brennendes Gas ins Gesicht gesprüht: Anklage gegen 32-Jährigen
Im Fall einer Tat in der Neunkircher Drogenszene hat das Landgericht die Anklage gegen einen 32-Jährigen zugelassen. Er soll einen Bekannten im Neunkircher Postpark mit brennendem Gas lebensgefährlich verletzt haben.
Das Landgericht Saarbrücken hat die Anklage gegen einen 32 Jahre alten Mann zugelassen, der im August vergangenen Jahres einem Bekannten in Neunkirchen brennendes Gas ins Gesicht gesprüht haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten versuchten Mord vor.
Angeklagter schweigt
Dabei sieht sie neben dem Mordmerkmal der Heimtücke auch das der Grausamkeit erfüllt, da der 32-Jährige seinem Opfer durch das Inbrandsetzen des Gesichts besondere Qualen und „Vernichtungsschmerzen“ zugefügt habe. Das 48 Jahre alte Opfer war nach der Attacke in eine Ludwigshafener Spezialklinik geflogen worden und hatte nur knapp überlebt.
Die Tat hatte sich im Neunkircher Postpark ereignet, der als Treffpunkt der Neunkircher Drogenszene gilt. Der Angeklagte hatte im Ermittlungsverfahren zu den Vorwürfen geschwiegen.
Grund war offenbar Streit
Gegenüber der Polizei hatte er zunächst erklärt, er habe seinem Bekannten helfen wollen. Dieser habe sich beim Erhitzen von Heroin in einer Alufolie damit selbst übergossen.
Zwischen den beiden soll es laut Zeugenaussagen vor der Attacke zu einem Streit gekommen sein, der beigelegt schien. Der 32-Jährige soll den 48-Jährigen dann aber von hinten mit Gas besprüht haben, das er mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt haben soll.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 06.01.2025 berichtet.