Lebensgefährte getötet: Acht Jahre Haft für 53-Jährige
Die 53-Jährige, die vergangenes Jahr in Orscholz ihren Lebensgefährten erstochen haben soll, muss für acht Jahre hinter Gitter. Ein Mitangeklagter wurde freigesprochen.
Mit dem Urteil hat das Landgericht Saarbrücken exakt dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen: Eine 53 Jahre alte Frau, die im Sommer ihren Lebensgefährten in einem Haus in Orscholz erstochen haben soll, ist zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft von einer typischen Tat im Trinkermilieu gesprochen.
Vieles bleibt im Unklaren
Eine Tat allerdings, zu der im Prozess viele Fragen offen blieben. Fest steht lediglich, dass der Lebensgefährte der 53-Jährigen am Ende leblos auf dem Rücken liegend im Flur der gemeinsamen Wohnung aufgefunden wurde – getötet durch einen gezielten Stich ins Herz.
Im Prozess hatte die Hauptangeklagte zwar geschwiegen. Aber noch in der Tatnacht hatte sie sich ratsuchend an eine Bekannte gewandt und ihr gegenüber am Telefon mehrfach gestanden, den Mann nach einem Streit getötet zu haben.
Mitangeklagter in dubio pro reo freigesprochen
Über was gestritten wurde, blieb im Prozess ebenso unklar wie die Rolle des Mitangeklagten. Dem 38-jährigen Gerüstbauer war versuchte Strafvereitelung vorgeworfen worden. Ob er aber nach dem gemeinsamen Zechgelage tatsächlich geholfen hatte, Spuren zu beseitigen und die Leiche zu entsorgen, bleibt ungeklärt. Er wurde nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen.
Die Verteidigerin der 53-Jährigen hatte angesichts der vielen offenen Fragen auf Freispruch plädiert und wird nun in Revision gehen.
Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 19.02.2025 berichtet.