Ein Mann schneidet noch im Februar seine Hainbuchenhecke. (Foto: Imago/Zoonar/Peter Himmelhuber)

Hobby-Gärtner aufgepasst: Baum- und Heckenschnitt kann ab Samstag teuer werden

  26.02.2025 | 11:58 Uhr

Wer vor dem Herbst noch seine Bäume und Hecken schneiden will, sollte schnell zur Schere greifen. Denn am 1. März beginnt der meteorologische Frühling und damit die Brut- und Setzzeit vieler Vögel und Wildtiere, die auch in Hecken und Bäumen nisten.

Die milden Temperaturen der letzten Tage deuten es schon an: Der Frühling kommt ins Saarland. Und damit beginnt auch wieder die Brutzeit der heimischen Wildtiere.

Für Hobby-Gärtner bedeutet das, dass sie ihre Gewächse schnell noch einmal stutzen sollten, denn zwischen dem 1. März und dem 30. September sind nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Das besagt Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Die Vorschrift gilt für Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Wer diese nach dem 28. Februar noch zurück schneidet, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen. Ausnahmen gelten bei Maßnahmen, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen, wenn zum Beispiel ein Baum gefällt werden muss, der droht umzustürzen.

Hundebesitzer aufgepasst

Auch Hundebesitzer müssen ab dem 1. März aufpassen, dass ihre Vierbeiner nicht zur Gefahr für Jungtiere werden. Hunde sollten deshalb beim Spaziergang im Wald angeleint werden.

Frei laufen dürfen die Hunde nur dann, wenn gewährleistet werden kann, dass sie den Weg nicht verlassen. Das ist in Paragraf 33 II des Saarländischen Jagdgesetzes festgelegt.

Keine Wildtiere mitnehmen

Vorsicht ist auch geboten, wenn man ein vermeintlich hilfloses Wildtier in der Natur findet. Rehe lassen laut Umweltministerium beispielsweise ihre Kitze oft im Gras zurück und kommen nur, um sie zu säugen.

Wer ein Jungtier mit aus dem Wald nach Hause nimmt, muss unter Umständen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Denn ohne Einverständnis des jeweiligen Jagdpächters gilt das Mitnehmen eines Wildtiers nach dem Bundesjagdgesetz als Wilderei. 


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