Saarländische Krankenhausgesellschaft fordert Nachbesserung am Krankenhausgesetz
Die Krankenhauslandschaft ist im Umbruch. Seit 1. Januar ist das neue Krankenhausgesetz in Kraft, bei der Umsetzung in die Praxis gibt es allerdings noch einige Unklarheiten. Die Saarländische Krankenhausgesellschaft hat klare Vorstellungen, was eine neue Bundesregierung besser machen sollte als die alte.
Zwei Wochen nach Inkrafttreten des neuen Krankenhausgesetzes fordert die Saarländische Krankenhausgesellschaft Nachbesserungen für die Kliniken. Geschäftsführer Thomas Jakobs sagte dem SR, es gehe vor allem um vier Punkte.
So müsse die Bundesregierung die Inflation der vergangenen Jahre ausgleichen. Es habe nur Versprechungen des aktuellen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) gegeben, Geld zum Ausgleich für die massiv höheren Kosten durch Ukraine-Krieg, Inflation und Teuerung aber nicht.
Jakobs bemängelt Zeitdruck
Zudem benötigten die Kliniken mehr Zeit, um die geforderten neuen Strukturen zu schaffen. Da gebe es derzeit zu viel zeitlichen Druck durch Lauterbach. Auch die vorgeschriebene Personalisierung einzelner Abteilungen müsse noch einmal diskutiert werden. Hier mischt sich auch nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft die Bundesregierung viel zu sehr und viel zu kleinteilig ein.
Schließlich forderte Jakobs auch, die so genannte Vorhaltefinanzierung der Krankenhäuser zu überprüfen. Die sei aktuell eher eine Mogelpackung zum Nachteil der Kliniken.
Das neue Finanzierungssystem sieht derzeit vor, dass die Krankenhäuser ein so genanntes Vorhaltebudget erhalten. Das heißt sie bekommen Geld dafür, dass Behandlungsangebote und Strukturen bereit gehalten werden. 60 Prozent der Kosten sollen damit finanziert werden, die restlichen 40 Prozent müssen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums "über Behandlungsfälle erwirtschaftet werden."
Über dieses Thema hat auch die SR info Rundschau am 15.01.2025 im Radio berichtet.