Bundesgerichtshof verkündet heute Urteil im Fall Yeboah
Im Revisionsverfahren zum Fall Yeboah nach dem tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim will der Bundesgerichtshof heute Nachmittag in Karlsruhe seine Entscheidung verkünden. Mehr als 30 Jahre nach der Tat war der frühere Neonazi Peter S. wegen Mordes verurteilt worden.
Peter S. war zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre und wurde darum nach Jugendstrafrecht verurteilt: Wegen Mordes an dem ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah und wegen zwölffachen versuchten Mordes entschied das Koblenzer Oberlandesgericht eine Jugendstrafe von knapp sieben Jahren.
Revision von allen Prozessbeteiligten
Gegen das Urteil waren zunächst alle Prozessbeteiligten in Revision gegangen. Die Verteidigung will vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein niedrigeres Strafmaß und eine Verurteilung lediglich wegen Beihilfe zu Mord erreichen.
Die Nebenklagevertreter hingegen wollen erreichen, dass Peter S. wegen der Brandstiftung in der Asylbewerberunterkunft vor mehr als 30 Jahren in Saarlouis nicht nur des zwölf-, sondern des 20-fachen versuchten Mordes schuldig gesprochen wird. Bei den Nebenklägern handelt es sich um damalige Bewohner der Unterkunft, die bei dem Brand ihr Leben retten konnten.
Nachdem die Bundesanwaltschaft in der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen ihren Revisionsantrag zurückgezogen hatte, wird erwartet, dass das Urteil aus Koblenz weitgehend bestehen bleibt.
Brandanschlag blieb jahrzehntelang unaufgeklärt
Der Brandanschlag im September 1991 in Saarlouis blieb jahrzehntelang unaufgeklärt. Wegen neuer Erkenntnisse wurden die Ermittlungen vor knapp fünf Jahren wieder aufgenommen.
Eine Zeugin hatte sich an die Polizei gewandt und erzählt, dass sich S. ihr gegenüber bei einem Grillabend mit der Tat gebrüstet habe. "Das war ich, und sie haben mich nie erwischt", soll er gesagt haben.
Über dieses Thema berichteten die SR info-Nachrichten im Radio 23.01.2025.