Revisionsprozess in Yeboah-Mordfall vor dem Bundesgerichtshof startet

Neue Ermittlungen gegen Yeboah-Hauptangeklagten

Thomas Gerber   07.01.2025 | 17:02 Uhr

Aussagen des damaligen Hauptbeschuldigten im Koblenzer Yeboah-Prozess haben ein juristisches Nachspiel. Gegen den wegen Mordes verurteilten Saarlouiser Ex-Neonazi Peter S. wird jetzt wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung ermittelt.

Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz auf SR-Anfrage bestätigte, ist inzwischen ein neues Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Hauptangeklagten im Koblenzer Yeboah-Prozess Peter S. anhängig. Es geht um den Verdacht der falschen Verdächtigung. Der Verteidiger des 53-Jährigen wies die Vorwürfe zurück.

Video [aktueller bericht, 07.01.2025, Länge: 2:59 Min.]
Neue Ermittlungen gegen Yeboah-Hauptangeklagten

Staatsanwaltschaft: Aussagen strafrechtlich relevant

Bei den mutmaßlich strafbaren Aussagen seines Mandanten im Koblenzer Yeboahprozess habe es sich um „zulässiges Verteidigungsverhalten“ gehandelt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Koblenz erklärte demgegenüber, dass Angeklagte zwar grundsätzlich nicht der Wahrheitspflicht unterliegen. Strafrechtlich relevant seien aber Aussagen, mit denen andere Personen wider besseres Wissen einer Straftat bezichtigt würden. 

Samuel Yeboahs Zimmer nach dem Anschlag 1991 (Foto: Landespolizeipräsidium Saarland)
Samuel Yeboahs Zimmer nach dem Anschlag 1991

Hintergrund der Ermittlungen ist das Teilgeständnis, das Peter S. in Koblenz abgelegt hatte. Darin hatte er einen späteren Szeneaussteiger schwer belastet. Dieser sei in der Tatnacht die treibende Kraft gewesen und habe letztlich auch das Feuer in der Asylbewerberunterkunft gelegt. Nach dieser Aussage vor dem OLG Koblenz hatte die Generalbundesanwaltschaft zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen den Szeneaussteiger wegen Mordes eingeleitet. Dieses wurde nach SR-Informationen zwischenzeitlich aber mangels Tatnachweis eingestellt.

Revisionsprozess startet am Donnerstag

Peter S. war im Oktober 2023 vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im September 1991 als Alleintäter das Feuer gelegt hatte, bei dem der ghanaische Flüchtling Samuel Yeboah ums Leben gekommen war.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung, Bundesanwaltschaft und Nebenklagevertreter haben Revision eingelegt. Darüber wird am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio vom 07.01.2025 berichtet.


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Mehr als ein Jahr nach dem ursprünglichen Urteil befasst sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ab Donnerstag mit dem ersten Yeboah-Prozess gegen den früheren Neonazi Peter S. befassen. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch Verteidigung und Nebenkläger hatten Revision gegen das Mordurteil eingelegt.

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