Das ändert sich im April für Verbraucher
Der April startet und hat für Verbraucherinnen und Verbraucher einige Änderungen im Gepäck. Neues gibt es etwa für Eltern, Patienten und Autofahrer. Wir haben ein paar Regelungen zusammengefasst.
Für angehende Autofahrerinnen und Autofahrer ändern sich ab 1. April die Prüfungsfragen für die theoretische Prüfung. Der Fragenkatalog ist nach Angaben des TÜV Verbands an die aktuellen Entwicklungen im Straßenverkehr angepasst worden.
Der Fragenkatalog umfasst dann 1040 Fragen für einen Führerschein der Klasse B. Bislang waren es 1197 Fragen.
Die Durchfallquoten bei den Führerscheinprüfungen im Saarland waren zuletzt hoch. Nach aktuellen Zahlen war im Jahr 2022 fast die Hälfte der Fahrschüler bei der theoretischen und praktischen Prüfung durchgefallen.
Pilotphase für i-KfZ App startet
Auch für diejenigen, die bereits den Führerschein in der Tasche haben und ein Fahrzeug besitzen, gibt es was Neues.
In allen saarländischen Landkreisen sind nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bereits Online-KfZ-Zulassungen möglich. Ab April können interessierte Bürger zudem den Fahrzeugschein in digitaler Form testen. Möglich ist das mit einer App, die ab April verfügbar sein soll.
"Wichtige Fahrzeugdokumente sollen bequem auf dem Smartphone abrufbar und teilbar sein – und zwar einfach und sicher in einer App, sodass der Papier-Fahrzeugschein künftig zu Hause bleiben kann", so Bundesverkehrsminister Volker Wissing.
Einkommensgrenze für Elterngeld sinkt
Die Zahl der Eltern, die Elterngeld erhalten, wird zum 1. April sinken. Für alle Kinder, die nach dem 31. März 2025 geboren sind, gibt es nur dann Elterngeld, wenn Vater und Mutter zusammen nicht mehr als 175.000 Euro verdienen.
Zugrunde gelegt wird dabei das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. "Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, bei Alleinerziehenden kommt es auf das alleinige Einkommen an", heißt es auf der Website der Bundesregierung.
Im Saarland beziehen nach wie vor vor allem Frauen Elterngeld. Der Anteil der Männer liegt nur bei 20,6 Prozent. Gründe dafür gibt es viele.
Frauen haben früher Anspruch auf Darmkrebsvorsorge
Bei den Vorsorgeuntersuchungen tut sich ebenfalls was. Die Darmkrebsvorsorge ab 50 Jahren wird für Männer und Frauen ab 1. April angeglichen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
Damit haben künftig auch Frauen bereits ab dem Alter von 50 Jahren Anspruch auf eine Darmspiegelung zur Früherkennung. Grund für die Angleichung sind Untersuchungen, wonach Darmkrebs zunehmend auch jüngere Frauen betrifft.