Bis wohin ist etwas eine Meinung, ab wann eine Beleidigung? Und ab wann kann eine Aussage strafrechtlich verfolgt werden?
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.
So heißt es im Grundgesetz, Artikel 5, Absatz 1.
Erstmal kann mal also alles sagen, über die Nachbarn, über Donald Trump oder über diese Website.
Eine Meinung ist ein Werturteil, das ich vertrete. Sie kann nicht richtig oder falsch sein, denn sie lässt sich nicht überprüfen. Wenn ich zum Beispiel sage, dass der Himmel blau ist, dann ist das keine Meinung, sondern eine Tatsachenbehauptung. Denn es ist überprüfbar. Wenn ich aber sage „Der Himmel ist schön“, lässt sich das nicht prüfen. Denn für meinen besten Freund ist er es vielleicht nicht. Es ist also meine Meinung.
Meinungen und Tatsachenbehauptungen lassen sich nicht immer klar voneinander trennen, denn oft bilden wir unsere Meinung wegen Tatsachen. Eine Tatsachenbehauptung kann deswegen unter die Meinungsfreiheit fallen. Nämlich wenn sie an einer Meinung „hängt“. Wenn aber jemand Tatsachen verbreitet, die klar falsch sind, kann er sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Das kann strafbar sein, wegen Nachrede oder Verleumdung. Die Meinungsfreiheit hat eben Grenzen.
Es gibt den sogenannten Beleidigungsparagrafen, der zum Beispiel schränkt die Meinungsfreiheit ein. Wir müssen nicht alle anderen Menschen gut und nett finden, wir dürfen auch eine schlechte Meinung über jemanden haben. Die dürfen wir auch verbreiten, für’s Lästern wandern wir also nicht gleich vor Gericht.
Die Grenze zur Beleidigung wird dann gezogen, wenn es nicht mehr darum geht, einen Beitrag zu einer Diskussion zu leisten. Sondern die Ehre eines anderen Menschen anzugreifen. Dafür gibt es drei Kriterien:
Trotzdem dürfen wir natürlich nicht alles sagen. Wir dürfen nicht Stimmung gegen eine Gruppe machen und damit den Frieden gefährden. Das kann Volksverhetzung sein. Wir dürfen nicht zu Hass oder Gewalt aufrufen. Oder der beleidigten Gruppe ihre Menschenwürde absprechen. Diese Gruppe muss auch abgrenzbar sein, damit eine Äußerung strafbar ist. Von „Alle Männer sind blöd“ oder „Alle Frauen sind dumm“ kann sich niemand wirklich einzeln angesprochen fühlen.
Nach dem Grundgesetz kann also auch Unsinn eine Meinung und so geschützt sein. Wir müssen unsere Meinung nicht begründen können. Aber das gilt nur in gewissen Grenzen. Wenn wir die Ehre eines Menschen oder einer Gruppe angreifen, ist das gegen das Gesetz. Äußerungen werden dafür als Einzelfall und in ihrem Kontext geprüft. Wenn sie dann als Beleidung oder Schmähkritik eingestuft werden, greift die Meinungsfreiheit nicht mehr.
Beleidigungen werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bestraft. Das gilt für eine Beleidigung durch Worte. Wenn eine Tätigkeit dazu gehört, zum Beispiel der "Stinkefinger", können es bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe sein.
Wir bei UNSERDING haben für unsere sozialen Netzwerke eine Netiquette aufgestellt. Da begründen wir, welche Kommentare wir zum Beispiel bei TikTok oder Instagram löschen, weil sie dagegen verstoßen. Darunter fallen auch Beleidigungen. Die ganze Netiquette kannst du hier lesen.
Artikel vom 17.05.2021, aktualisiert am 20.12.2024