Kommunalwahlen: Unter Umständen Wahlverbot bei Umzug?

Kommunalwahl-Verbot bei Umzug innerhalb des Saarlandes?

im Gespräch: SR-Reporterin Lea Kiehlneker

Moderation: Dorothee Scharner/Onlinefassung: Corinna Kern   05.06.2024 | 16:00 Uhr

Die Kommunalwahlen im Saarland rücken immer näher – am 09. Juni ist es so weit. Viele haben vielleicht sogar schon per Briefwahl abgestimmt. Etwas verwirrend ist die Situation allerdings für alle, die in den letzten drei Monaten innerhalb des Saarlandes umgezogen sind. Wo sie wählen dürfen, ist nicht immer klar.

Am 09. Juni stehen nicht nur Europawahlen an, sondern auch Kommunalwahlen im Saarland. Für Bürgerinnen und Bürger, die erst vor Kurzem umgezogen sind, ist es jedoch unter Umständen gar nicht möglich, wählen zu gehen.

Frist von drei Monaten nach Umzug

Denn grundsätzlich gilt: Um Stadtrat, Gemeinderat, Regionalversammlung oder Bürgermeisterin wählen zu können, muss man seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der entsprechenden Stadt, Gemeinde und dem entsprechenden Landkreis seinen Hauptwohnsitz haben.

Das heißt, wer im April von Merzig nach Saarbrücken gezogen ist, der ist in Saarbrücken nicht wahlberechtigt. Er darf also nicht den Stadtrat und auch nicht die Regionalversammlung und deren Direktor wählen.

Verlieren der Wahlberechtigung in der alten Gemeinde

Als Begründung teilte das Büro der Landeswahlleiterin Monika Zöllner mit, dass neu Zugezogene sich erst nach einer gewissen Zeit mit den Verhältnissen vor Ort genügend auskennen, um an der Wahl teilnehmen zu dürfen. Und diese Zeit ist im Landeswahlgesetz des Saarlandes auf drei Monate festgesetzt. Der Landtag könnte diese Frist aber verkürzen, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, da sind es nur 16 Tage. Im Saarland hat bis jetzt aber noch niemand versucht, eine solche Wahlrechtsänderung durchzusetzen.

Doch auch in der alten Gemeinde, aus der man weggezogen ist, darf man dann offenbar nicht wählen. Auch hier teilte das Büro der Landeswahlleiterin mit, dass man die Wahlberechtigung in der alten Gemeinde verliert, wenn man wegzieht.

Widersprüchliche Aussagen der Wahlämter

Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen Bürgerinnen oder Bürger noch in ihrer alten Gemeinde die Wahlbenachrichtigung bekommen haben und danach erst umgezogen sind. Laut Landeswahlleitung darf dann noch in der alten Gemeinde per Briefwahl gewählt werden. Auf SR-Anfrage teilten die Wahlämter verschiedener Gemeinden jedoch widersprüchliche Aussagen mit, ob Bürgerinnen und Bürger in der alten Gemeinde noch wählen dürfen. Hundertprozentige Klarheit scheint es bei den Wahlämtern im Einzelfall scheinbar nicht zu geben.

Sachlage bei Umzug im selben Landkreis

Etwas einfacher wird es, wenn man beim Umzug im selben Landkreis bleibt. Dann ist man trotzdem berechtigt, an den Kreiswahlen teilzunehmen, also zum Beispiel die Regionalversammlung oder den Landrat. Doch auch in diesem Fall konnten die Wahlämter keine einheitliche Regelung mitteilen, ob die Wahl dann am alten oder neuen Wohnort durchgeführt werden kann.

Wahlberechtigte, die sich unsicher sind, sollten bei der Gemeinde- oder Stadtwahlleitung der alten Stadt anrufen und den konkreten Fall schildern. Die Europawahl ist davon nicht betroffen. Dort dürfen allen wählen - auch die, die vor Kurzem erst umgezogen sind.


Mehr Informationen zu den Wahlen am 09. Juni

Übersicht
Die Kommunal- und Europawahlen 2024
Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu den Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024.

Ein Thema in der Sendung "Region am Nachmittag" am 05.06.2024 auf SR 3 Saarlandwelle

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