Heizenergiepreise gesunken, Fernwärme wird immer teurer
Nach der Energiekrise durch den Urkainekrieg sind inzwischen die Preise für Gas, Heizöl und Pellets wieder gesunken. Nicht jedoch bei der Fernwärme: Hier sind die Preise deutschlandweit sogar über 27 Prozent gestiegen. Bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes gab es inzwischen zahlreiche Beschwerden. Doch was mach die Fernwärme so teuer? Und warum lassen sich die Preise nur schwer vergleichen?
Die Preise fürs Heizen waren in den letzten Jahren stark gestiegen. Einer der Hauptgründe: der Krieg in der Ukraine. Teilweise wurden die hohen Energiepreise durch die Energiepreisbremse abgefedert. Und inzwischen sind die Preise für Gas, Heizöl und Pellets wieder zurück gegangen.
Nicht jedoch bei der Fernwärme: Vielerorts sind die Kosten sogar weiter gestiegen. Der Energiedienstleister Techem hat aktuell ermittelt, dass der Fernwärmepreis deutschlandweit über 27 Prozent gestiegen ist. Das ist auch die Tendenz beim Heizspiegel des Deutschen Mieterbundes.
Entwicklung der Heizkosten für eine 70 Quadratmeter Wohnung im Mehrfamilienhaus
- 2023: rund 1330 Euro für Erdgas – und für Fernwärme rund 1100 Euro
- 2024: rund 1000 Euro für Erdgas und rund 1330 Euro für Fernwärme (Bei diesen Zahlen handelt es sich noch um eine Prognose für Heizspiegel 2024)
Zahlreiche Beschwerden bei der saarländischen Verbraucherzentrale
Im Saarland sind die Stadtwerke Saarbrücken mit dem Versorger Energie SaarLorLux der größte Anbieter für Fernwärme. Bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes sind in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über die Preise des Versorgers eingegangen.
Bei einem Großteil der Verbraucheranfragen gehe es um Kündigungen von Belieferungsverträgen durch die Energie SaarLorLux mit gleichzeitigen Neuverträgen zum 1. Oktober 2024. Die Verbraucherzentrale hat das Unternehmen aufgefordert, das Ganze zurückzunehmen. Da das Unternehmen dazu nicht bereit war, hat die Verbraucherzentrale das Kartellamt eingeschaltet, um die Sache prüfen zu lassen. Die Antwort des Kartellamtes steht noch aus.
Wie setzt sich denn der Preis für Fernwärme zusammen?
Der Preis für die Fernwärme setzt sich auch mehreren Faktoren zusammen. Hauptfaktoren sind der Grund- und der Arbeitspreis. Einige Fernwärmeanbieter erheben auch noch einen Dienstleistungspreis für Messung und Abrechnung.
Nach Angaben der Verbraucherschutzzentralen schlägt der Grundpreis im Durchschnitt mit einen Anteil von etwa 25 Prozent den Gesamtkosten zu buche, der Arbeitspreis ist für rund 75 Prozent der Kosten verantwortlich.
- Der Grundpreis, das sind die Kosten für das Fernwärme-Leitungsystem, die Bereitsstellung und die Wartungsarbeiten.
- Der Arbeitspreis, das sind die Kosten für den tatsächlichen jährlichen Wärmeverbrauch. Ermittelt wird er über den Wärmemengenzähler, und gezählt wird, wie beim Gas, pro Kilowattstunde (kWh)
Die schlussendliche Preisbildung erfolgt dann in der Regel über eine in den Verträgen vorgebene Formel – die Preisgleitklausel. In ihr wird dann ein vom Unternehmen gesetzter Ausgangspreis jedes Quartal anhand von Preissteigerungsfaktoren angepasst.
Energiemix macht Vergleich schwierig
Ingesamt soll die Fernwärmepreisformel laut Gesetz sowohl die Verhältnisse am Wärmemarkt, als auch die aktuelle Erzeugungssituation vor Ort abbilden. Die aber variiert von Stadt zu Stadt. So kann Fernwärme auf Basis von Gas, Kohle, Müllverbrennung, Industrieabwärme usw. erzeugt werden.
Massive Kritik seitens der Verbraucherzentralen
Der Energie-Mix für die Fernwärme ist also immer unterschiedlich und damit auch die Preisgestaltung. Das kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen als nicht genügend reguliert und sagt unter anderem: Die jetzigen Vorgaben seien unzureichend, die Kriterien zu unbestimmt, um Verbraucher vor überhöhten Preisen zu schützen. Kritisiert wird konkret:
- Der Ausgangspreis stehe faktisch im Belieben des Anbieters.
- Die tatsächlichen Kosten durch die Versorgungsunternehmen müssten nie offengelegt werden.
- Bei Verstößen werde zwar ein Kündigungsrecht eingeräumt, das helfe den Verbrauchern nicht weiter, da sie nicht über alternative Heizmöglichkeiten verfügen würden und als Mieter keinerlei Anspruch darauf hätten, dass anders geheizt werde.
Verbraucherschützer beklagen mangelnde Preiskontrolle
Zudem sei die Aufsicht über die Preisgestaltung – in der Regel durch Landeskartellbehörden, teilweise auch durch das Bundeskartellamt – völlig unzureichend geregelt, denn die Preise unterlägen keinerlei Vorab-Kontrolle. Es würden lediglich stichprobenhaft nachträglich kontrolliert.
Die Verbraucher hingegen müssten die höheren Preise sofort zahlen und könnten nicht den Ausgang jahrelanger Verfahren abwarten. Der Verbraucherzentrale sei auch kein Verfahren bekannt, in dem die Landeskartellbehörde eingeschritten wäre. Und die Verbraucher hätten zudem keinerlei Anspruch auf ein Einschreiten der Behörde. Die Prüfungen und Verfahren der Kartellbehörden seien zudem nicht öffentlich einsehbar.
Ein Thema in der "Region am Nachmittag" am 21.01.2025 auf SR 3 Saarlandwelle