Kasse muss alternative Krebsbehandlung einer Patientin vorerst zahlen

Kasse muss alternative Krebsbehandlung einer Patientin vorerst zahlen

Reporterin: Dagmar Scholle / Onlinefassung: Raphael Klein   05.03.2025 | 16:40 Uhr

Neue Hoffnung für Krebspatientin Marie Fay. Sie gilt eigentlich als "austherapiert", doch eine Alternativbehandlung scheint sie am Leben zu halten. Die kostspielige Behandlung wurde bislang nicht von der Kasse bezahlt. Nun folgt das Sozialgericht ihrem Eilantrag und verpflichtet die Kasse vorläufig zur Kostenübernahme.

"Es sah sehr schlecht aus, und ich dachte, wir feiern meinen letzten Geburtstag“, sagte Marie Fay noch vor gut zwei Wochen. Seit rund neun Jahren kämpft sie gegen eine lebensbedrohliche Krebserkrankung. Ende 2022 erfährt sie dann, dass die Ärzte mit ihrer Kunst am Ende sind, sie nur noch palliativ behandeln können. Sie findet durch Zufall eine Alternativtherapie, fängt im Sommer 2023 damit an – und es geht ihr zunehmend besser. Das Problem dabei: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Therapie nicht. Immerhin rund 30.000 Euro alle drei Monate. Das wurde bislang über Spenden finanziert, doch nun gibt es gute Neuigkeiten für Marie Fay.

Vorläufige Kostenübernahme angeordnet

Denn tatsächlich wurde die Kasse vom Sozialgericht verpflichtet, die Kosten für die weiteren Behandlungszyklen vorerst zu übernehmen - und zwar für ein Jahr. Die Begründung: Bei schwerkranken, beziehungsweise todesnahen Patienten muss eine Behandlung, die nachweislich hilft, von der Kasse bezahlt werden.

Gleichzeitig gilt aber auch weiterhin, dass gesetzliche Krankenkassen nur gesetzlich anerkannte Behandlungmethoden bezahlen dürfen. Marie Fays Alternativbehandlung gehört nicht zu diesem Leistungskatalog. Und deshalb hatte die Krankenkasse die Kostenübernahme abgelehnt. Marie Fay legte Widerspruch ein und reichte mithilfe eines Anwalts im November letzten Jahres dann eine Klage beim Sozialgericht zur Kostenübernahme ein.

Urteil vor Sozialgericht steht noch aus

Die aktuelle Entscheidung des Gerichts, dass die Behandlungskosten übernommen werden müssen, ist erstmal nur vorläufig und das Ergebnis eines Eilantrags. Das Hauptverfahren läuft indes weiter. Der Ausgang des Prozesses und das abschließende Urteil sind weiter offen. Fays Anwalt rechnet mit einem endgültigen Urteil frühstens im Jahr 2026.


Mehr zu Marie Fays Geschichte

Die ganze Geschichte von Marie Fay können Sie nachhören in unserem Feature: "Der Krebs, die Kasse und die Kosten".

"Land & Leute" am 16. Februar: Der Krebs, die Kosten und die Kasse
Die Geschichte von Marie Fay

Ein Thema in der Sendung "Region am Nachmittag" am 05.03.2025 auf SR 3 Saarlandwelle.

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