Urlaubszuschuss für einkommensschwache Familien im Saarland wenig genutzt

Urlaubs-Zuschüsse für saarländische Familien

Onlinefassung: Nadja Schmieding   25.06.2024 | 08:16 Uhr

Die Ferienzeit steht an und viele freuen sich darauf, die Koffer zu packen und in den Urlaub zu fahren. Doch es gibt auch Familien im Saarland, die sich eine Reise nicht leisten können. Hier könnte die Familienferienförderung helfen. Es gibt nämlich unter bestimmten Voraussetzungen eine Reisekosten-Unterstützung des Landes.

Urlaub ist teuer. Unterkunft, Flug, Benzinkosten oder auch Essen gehen - das geht ganz schön ins Geld. Immer weniger Familien können sich eine Auszeit in den Ferien leisten. Oder doch? Schließlich gibt es die Familienferienförderung.

Was ist die Familienferienförderung?

 (Foto: pixabay/cocoparisienne)

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit fördert Familienreisen. So können für eine selbst organisierte Ferienreise Zuschüsse beantragt werden.

Welche Ferien werden unterstützt?

Die Familienferienstätten, Hotels, Pensionen, Bauernhöfe oder auch Ferienwohnungen müssen in Deutschland oder dem angrenzenden Ausland (einschließlich Südtirol und dem spanischen Festland) liegen. Auch ein Campingurlaub wir gefördert, wenn der Platz nur für den Urlaub gemietet wird.

Der Aufenthalt muss mindestens vier Tage dauern, inklusive An- und Abreise.

Der Urlaub zu Hause, Kuren oder Besuche bei Verwandten sind nicht bezuschussbar.

Wer kann Geld beantragen?

Junge Familie beim Camping-Urlaub (Foto: dpa)

Antragsberechtigt sind im Saarland wohnhafte Familien sowie Alleinerziehende mit mindestens einem Kind.

Wo liegen die Einkommensgrenzen?

Für die Eltern liegt die Einkommensgrenze bei 1.360 Euro, bei Alleinerziehenden bei 940 Euro und bei Kindern bei 440 Euro.

Kindergeld, Bundeselterngeld bis 300 Euro und das Pflegegeld aus der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung zählen nicht als Einkommen.

Die Altersgrenzen für Kinder

Unterstützt werden Kinder bis 18 Jahren, wenn sie in der Ausbildung oder arbeitslos sind bis 25 Jahren.

Urlaub (Foto: pixabay/Pexels)

Keine Altersbegrenzung gibt es für Kinder mit Beeinträchtigung ab GdB 60. In diesem Fall können zum Beispiel auch Fahrt- und Unterkunftskosten abgerechnet werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Für jeden Elternteil und jedes Kind gibt es einen Zuschuss von 13 Euro pro Tag.

Wo kann ich einen Antrag stellen?

Der Antrag kann über einen Trägerverband gestellt werden: zum Beispiel bei der AWO Saarbrücken, den Caritasverbänden im Saarland, dem Diakonischen Werk oder auch beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Saarbrücken.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach durchgeführter Ferienmaßnahme und Vorlage der Abrechnungsbelege ebenfalls über die Träger.

Weitere Infos

Auf der Homepage des Ministeriums finden Sie mehr Informationen und auch einen Flyer.


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Ein Thema in der SR 3 Rundschau am 25.06.2024 auf SR 3 Saarlandwelle

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