Preistreiber Grundstücksbewertung bei der neuen Grundsteuer

Die neuen Grundsteuerbescheide sind auf dem Weg

Reporterin: Lea Kiehlneker/Onlinefassung: Dagmar Scherer   20.01.2025 | 12:15 Uhr

Die saarländischen Kommunen haben damit begonnen, die neuen Grundsteuerbescheide zu verschicken - und es waren schon ziemlich böse Überraschungen dabei. Mitunter muss viermal so viel bezahlt werden wie vorher. Wie kann das sein?

In der Regel komme eine deutlich erhöhte Grundsteuer durch die Neubewertung der Grundstücke zustande - so der Bund der Steuerzahler im Saarland. Aus Saarbrücken, wo die neuen Grundsteuerbescheide bereits verschickt wurden, hätten sich auch bereits schon einige bei ihnen gemeldet, die doppelt bzw sogar viermal so viel zahlen müssen wie vorher, so Christoph Walter vom saarländischen Steuerzahlerbund. Aber nicht alle müssen mehr zahlen. Es gibt auch Eigentümer, bei denen die Grundsteuer nun niedriger ist.

Hebesätze sind nicht die Preistreiber

Wichtig bei der Berechnung der Grundsteuer sind auch die Hebesätze. Aber sie sind nicht für die zum Teil enormen Preissteigerungen verantwortlich, auch wenn sie wie beispielsweise in Saarbrücken mit angehoben wurden.

So wird die Grundsteuer berechnet

Die Grundsteuer wird aus drei Zahlen ermittelt, die miteinander multipliziert werden:

  • der Grundsteuerwert, der besagt, wieviel das Grundstück wert ist
  • die Steuermesszahl. Sie ist davon abhängig, was sich auf dem Grundstück befindet
  • der Hebesatz, eine Prozentzahl, die von den Kommunen festgelegt wird. In Saarbrücken beispielsweise sind es 611 Prozent, in Losheim 350 Prozent.

Wenn in einer Kommune der Hebesatz erhöht wird, heißt das aber nicht zwangsweise, dass damit auch die Grundsteuer höher wird - und umgekehrt. Deutlich mehr Gewicht bei der Steuerlast hat die Bewertung des Grundstücks.

Noch Einspruch möglich?

Die Bescheide über den Grundsteuerwert wurde bereits im Verlauf des vergangenen Jahres verschickt. Dagegen hätte man Einspruch einlegen müssen - und zwar innerhalb von vier Wochen.

Gegen die Grundsteuerbescheide, die nun nach und nach eingehen, kann man kaum etwas machen. Lediglich eine Fehlerkorrektur ist in Einzelfällen noch möglich. Dazu muss man aber eine neue Grundsteuererklärung machen bzw. mithilfe eines Gutachtens nachweisen, dass der Grundstückswert vom Finanzamt zu hoch angesetzt wurde. Damit dies anerkannt wird, müssen jedoch diverse Vorgaben erfüllt sein, deshalb sollte man sich vorher auf jeden Fall beraten lassen.


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Die ersten Kommunen im Saarland haben die neuen Grundsteuerbescheide verschickt. Bei so manchem hat der Bescheid für ziemliche Ratlosigkeit gesorgt. So beispielsweise bei Klaus in Merchweiler.

Ein Thema in der "Region am Mittag" am 20.01.2025 auf SR 3 Saarlandwelle

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