Digitale Angebote - nicht jeder kann sie nutzen
Ob Amt, Bank oder Arzt - viele Dinge kann man heute über das Internet erledigen. Doch nicht jeder weiß, wie das geht oder hat überhaupt die Möglichkeit dazu. Das wird in der Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände immer deutlicher. Anne Fenner, die Geschäftsführerin der Diakonie Saar, fordert deshalb, dass es auch weiterhin analoge Möglichkeiten geben müsse, um die Betroffenen nicht auszuschließen.
Die Digitalisierung soll uns das Leben leichter machen und auch den bürokratischen Aufwand reduzieren. So weit, so gut. Aber die Digitalisierung hat, wie so vieles im Leben, auch ihre Schattenseiten. Mitarbeiter der Diakonie Saar müssen ihre Klienten häufig bei der Nutzung der Onlinedienste bei Behörden, Banken oder auch Ärzten unterstützen, da diese einfach dabei überfordert sind.
Das sei ein Problem, das nicht allein die Diakonie betreffe, sagt Anne Fenner. "Es betrifft Mitarbeitende aller Wohlfahrtsverbände, die im Bereich der Sozialberatung tätig sind." Schon bisher hätten die Betroffenen oft Probleme beim Verstehen und Ausfüllen der Antragsformulare gehabt, nun komme auch noch die richtige Bedienung der Apps hinzu, sagt sie.
Die neue Jobcenter-App
Auch die Jobcenter nutzen inzwischen vermehrt den Onlineweg. Die Arbeitsgemeinschaft der Jobcenter hat eine Jobcenter-App entwickelt, mit der nun auch Anträge digital gestellt werden können. In Eingangszonen schon vieler Jobcenter gebe es zudem Terminals, an denen Jobcenterkunden ihren Antrag dann digital stellen können. Zusätzlich würden Jobcenter-Mitarbeiter vor Ort bei der Handhabung der digitalen Plattform unterstützen.
Fenner grundsätzlich durchaus eine Chance in der App, um für die Betroffenen die Abläufe zu verbessern. Es sei angekündigt worden, das das Antragsverfahren sehr transparent nachverfolgt werden könne, sagt sie. Also "dass jeder Kunde, jede Kundin sehen kann, wo der Antrag liegt gerade, in welchem Bearbeitungsstatus ist er und fehlen noch Unterlagen, dann können diese hochgeladen werden." Das sei bisher nicht möglich gewesen.
Nicht jeder kann mit Onlineangeboten umgehen
Die Kehrseite sei jedoch, dass bei weitem nicht jeder überhaupt eine Affinität für die Nutzung eines solches Onlineangebotes habe. Die Sozialgesetzgebung besage, dass es keine Formerfordernis bei Anträgen auf Sozialleistungen geben dürfe, das heißt: "Es muss auch weiterhin die Möglichkeit geben, analog Anträge zu stellen", sagt Fenner.
Ein Thema in der "Region am Nachmittag" am 14.02.2025 auf SR 3 Saarlandwelle