Mietnebenkostenabrechnung (Foto: dpa)

Nebenkostenabrechnung

Simone Mir Haschemi   30.09.2015 | 10:40 Uhr

Zum Jahresende erhalten viele Mieter ihre Nebenkostenabrechnungen. Die gilt es genau zu prüfen, denn ca. 70 Prozent der Abrechnungen sind falsch. Auf was Sie genau achten sollten, haben wir im SR 3-Verbrauchertipp zusammen gestellt.

Der Countdown läuft: Bis Ende des Jahres trudeln bei vielen Mietern die Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2014 ein. Um die Abrechnungen gibt es oft Ärger: Der saarländische Mieterbund schätzt, dass 70 Prozent aller Nebenkostenabrechnungen falsch sind.

Die häufigsten Fehler in den Nebenkostenabrechnungen sind:

Formale Fehler

Es fängt schon damit an, dass die Rechnung leicht verständlich sein muss – es aber oft nicht ist. Wenn sie für einen durchschnittlichen Mieter nicht selbsterklärend ist, kann er Einspruch erheben. In der Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter aufführen, für was genau er Geld vom Mieter will, und nach welchem Verteilerschlüssel er die Kosten ausgerechnet hat, ob er z.B. nach Wohnungsgröße, Bewohnerzahl o.ä. vorgeht. Sollte er eine andere Berechnungsgrundlage nehmen, als im Mietvertrag vorgesehen, kann sich der Mieter auch dagegen wehren.

Keine Reparaturen

Wenn an Teilen des Hauses wie Dach, Aufzügen o.ä. Reparaturen fällig werden, glauben viele Vermieter, dass sie die auf die Mieter umlegen dürfen. Das stimmt aber nicht. Für Wartungsarbeiten können tatsächlich die Mieter herangezogen werden, also für Arbeiten, die regelmäßig durchgeführt werden, um das Haus instandzuhalten. Sollten aber echte Reparaturen außer der Reihe notwendig werden, darf der Vermieter sie nicht über die Nebenkostenabrechnung weiterreichen. Das ist ein Beispiel dafür, wieso es so wichtig ist, dass in der Abrechnung genau erklärt ist, für was der Mieter zahlen soll.

Stichwort Heizkosten

Einen großen Anteil an den Betriebskosten machen meistens Heizungen aus. Auch da gibt es viele Fallen. So kommt es etwa vor, dass ein Mieter einen Direktlieferungsvertrag mit einem Gasanbieter hat, der Vermieter ihn aber dennoch für die Heizkosten für den Rest des Hauses heranziehen will. Das ist nicht rechtens, dagegen sollte der Mieter sich wehren.

Bei Ölheizungen legen manche Vermieter einfach das auf die Mieter um, was ihre Öllieferung in diesem Jahr gekostet hat. Auch das ist nicht korrekt: Der Vermieter muss durch Vorher- und Nachher-Messen der Ölmenge genau berechnen, wieviel die Mieter tatsächlich verbraucht haben.

Wenn als Verteilerschlüssel für die Heizkosten im Haus die Menge der Heizkörper in den einzelnen Wohnungen herangezogen wird, ist durchzählen sinnvoll – der Mieterbund erlebt öfter, dass einer Wohnung mehr Heizkörper zugeschrieben werden, als sie tatsächlich hat.

Hausverwaltung und ähnliches

Ganz klarer Fall: Kosten, die durch Maßnahmen entstehen, die es dem Vermieter erleichtern, sein Haus zu verwalten, dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Das gilt auch für Kreditzinsen.

Fazit

Das waren nur einige Beispiele – die Fallstricke bei der Nebenkostenabrechnung sind schier endlos. Kai Werner vom saarländischen Mieterbund unterstellt den Vermietern keine böse Absicht: Seiner Einschätzung nach ist das Nebenkostenrecht in den letzten Jahren einfach so kompliziert geworden, dass es kaum noch möglich sei, ad hoc eine fehlerfreie Abrechnung zu erstellen.

"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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