Trinkgeld-Knigge in der Gastronomie

Trinkgeld-Knigge in der Gastronomie

Gut zu wissen

Sarah Sassou   08.08.2024 | 09:20 Uhr

War die Bedienung freundlich und das Essen gut, dann ist es in Deutschland üblich, sich beim Service im Restaurant oder Café mit einem Trinkgeld zu bedanken. Wie viel man gibt, bleibt einem selbst überlassen. Denn Mitarbeitende in der Gastronomie bekommen Trinkgeld zusätzlich zu Lohn und Gehalt und zwar steuerfrei.

Die einen Gäste halten sich grundsätzlich an die Richtlinie: Zehn Prozent des Rechnungsbetrages geben sie zusätzlich als Trinkgeld. Andere runden auf, wieder andere geben großzügige 15 Prozent Trinkgeld, um guten Service zu belohnen. Beim Trinkgeld ist im Prinzip alles erlaubt, denn dabei handelt es sich um eine freiwillige Zahlung, die gastronomisches Personal zusätzlich zu Lohn und Gehalt bekommt.

Viele geben zehn Prozent Trinkgeld

Victor ist Restaurantfachmann und arbeitet in einem Gasthaus am Daarler Markt in Saarbrücken. Die Gäste des Hauses würden fast immer Trinkgeld geben, erzählt er. „Am Nachmittag werden fast immer zehn Prozent gegeben, wenn die Leute etwas trinken oder Eis essen. Auch am Abend bei Tischen mit zwei bis vier Personen wird sich an zehn Prozent Trinkgeld gehalten.“ Nur bei größeren Gruppen gebe es oft weniger, je höher der Betrag ist. Bei einer Rechnung von 2000 Euro gebe es höchstens 100 Euro. Viele Firmen dürften überhaupt kein Trinkgeld geben.

Bar oder per Karte?

Ob der Obulus bar oder per Karte gezahlt wird, spielt in dem Gasthaus keine Rolle. In anderen Lokalen aber vielleicht schon, deswegen sollte man das Personal fragen, welche Art Trinkgeld am besten für sie ist, rät Tobias Wolfanger von der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG). Denn jeder Betrieb handhabt die Verteilung des Trinkgeldes unterschiedlich.

Im Betrieb von Restaurantfachmann Victor wird das Trinkgeld am Ende das Monats auf alle Mitarbeitenden verteilt. „Jeder bekommt entsprechend der gearbeiteten Stunden einen Anteil“, erklärt der Angestellte. Tobias Wolfanger kennt aber auch Fälle, in denen nicht alles beim Personal ankommt. „Grundsätzlich ist der Betriebsinhaber verpflichtet, das Trinkgeld eins zu eins an seine Beschäftigten weiterzugeben. Eine Garantie gibt es dafür nie, auch nicht beim Barzahlen“, erklärt Wolfanger.

Auswahlmöglichkeit auf dem Display

Kartenzahlung ist für viele im Restaurant oder im Café selbstverständlich. Einige Lokale bieten mittlerweile eine Auswahlmöglichkeit auf dem Display für einen Trinkgeldbetrag an. Der Zahlende kann fünf, zehn oder 20 Prozent auswählen oder gar kein Trinkgeld zu geben.

Manche Kunden fühlen sich dadurch unter Druck gesetzt, weil sie glauben, den Trinkgeldbetrag schnell auswählen zu müssen und möglichweise mehr geben, als sie eigentlich wollten. Tobias Wolfanger geht eher davon aus, dass das Gegenteil passiert. „Oftmals ist es aber auch so, dass man die zehn Prozent im Kopf hat, aber dann noch auf den vollen Euro aufrundet: Es kann also sein, dass so ein paar Cent Trinkgeld für die Bedienung verloren gehen.“

Von der Vorauswahl auf dem Bezahlgerät sollte man sich aber nicht verunsichern lassen. „Am Ende kann immer noch jeder selbst entscheiden, ob er eine vorgegebene Prozentzahl anklickt oder einen eigenen Betrag eintippt“, sagt Wolfanger.

 Fazit

Trinkgeld ist also eine gute Sache für Menschen, die in einer Branche arbeiten, in der gerade für Aushilfen oft nur der Mindestlohn gezahlt wird. Für Arbeitszeiten spätabends oder am Wochenende gibt es häufig auch keine Zuschläge. Das Trinkgeld ist dann mehr als nur eine Anerkennung für gute Dienstleistung.

Aber es kommt auch dem ein oder anderen Arbeitgeber bei der Lohngestaltung entgegen. Sie wollten Trinkgeld dabei einrechnen, obwohl sie das gar nicht dürften, sagt Gewerkschafter Wolfanger und das berge Gefahren für das Personal: „Die Höhe des Trinkgelds ist nicht sicher und wenn mal etwas Unerwartetes passiert und man zum Beispiel wegen Krankheit länger ausfällt, dann ist das Trinkgeld und dessen Höhe auf kein Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld anrechenbar.“ Ein schlechter Deal für die Beschäftigten.

Ein Thema in den "Bunten Funkminuten" am 08.08.2024 auf SR 3 Saarlandwelle

"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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