Gut zu wissen: Neue Regelungen - Balkonsolaranlage ohne große Hürden

Neue Regelungen - Balkonsolaranlage ohne große Hürden

Gut zu wissen

Sarah Sassou   05.06.2024 | 10:40 Uhr

Mit dem Solarpaket I der Bundesregierung werden die Hürden für die Installation von Solaranlagen an Privathaushalten niedriger - auch bei sogenannten Balkonkraftwerken. Das ändert sich!

Eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach zu installieren, davor haben viele Eigenheimbesitzer Respekt. Vor allem weil es eine Investition ist, die mehrere zehntausend Euro kostet und sich erst nach vielen Jahren amortisiert, also rechnet.

Um die Hemmschwelle für die Solarstromproduktion niedrig zu machen, hat die Bundesregierung das Solarpaket I beschlossen, das jetzt in Kraft getreten ist. Unter anderem ist es viel leichter, kleine Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon in Betrieb zu nehmen. Man kann sie nämlich selbst zum Laufen bringen, indem man sie einfach in mit dem haushaltsüblichen Schukostecker in die Steckdose steckt. Dafür braucht man keinen Fachbetrieb.

 Das wird leichter

Laut einer Umfrage des Verbraucherportals CHECK24 haben oder planen rund 17 Prozent der Deutschen, die in einer Wohnung oder in einem Haus mit Balkon wohnen, ein solches Balkonkraftwerk. Durch die Erleichterungen könnten sich noch mehr Menschen eine kleine Solaranlage mit Stecker anschaffen, hofft die Bundesregierung. Das wird einfacher:

  • Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Wer eine Mini-Solaranlage in Betrieb nimmt, muss sie nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden.

  • direkte Inbetriebnahme auch ohne Smartmeter möglich. Bislang durfte ein Balkonkraftwerk erst ans Netz angeschlossen werden, wenn ein digitaler Stromzähler installiert worden war. Jetzt gilt: Der alte Zähler darf übergangsweise rückwärtslaufen, wenn der eigene Solarstrom verbraucht wird. Der Netzbetreiber bekommt eine Kontrollmitteilung von der Bundesnetzagentur und wird "daraufhin den Tausch des Zählers veranlassen“, erklärt Jörg Sutter, Referent Photovoltaik bei der Verbraucherzentrale NRW.

  • Erhöhung der maximalen Wechselrichterleistung von 600 auf 800 Watt. Damit darf die Anlage also mehr Ausgangsleistung haben als bisher, also bis zu 800 Watt Strom ins Netz einspeisen.

Ein Balkonkraftwerk zu betreiben ist also viel einfacher geworden, was die Bürokratie angeht. Was ist bei der Planung sonst noch wichtig?

Richtiger Standort

Wer eine Balkonsolaranlage anschaffen möchte, sollte sich einen möglichst sonnigen Platz mit so wenig Schattenwurf wie möglich aussuchen. „Das kann ein Balkongeländer sein oder ein Garagendach. Man kann solche Solarmodule aber auch an der Fassade befestigen oder als Vordach über eine Balkontür“, erklärt Jörg Sutter.

Richtige Größe

Ein bis zwei Module – größer sollte ein Steckersolargerät nicht sein, sagt der Solarexperte. Die Faustregel lautet: Für einen Ein- bis Zweipersonenhaushalt reicht ein Modul, für eine Familie zwei Module. Wer mehr Module möchte, der sollte dann auf eine richtige Photovoltaikanlage gehen – die dann ganz anderen gesetzlichen Regelungen unterliegt.

Richtiger Händler

Die meisten Balkonsolaranlagen werden laut Verbraucherzentrale übers Internet gekauft. "Da gibt es dann verschiedene Möglichkeiten, was das Zubehör und Befestigungsanlagen angeht", so Sutter. Einen gewissen Vorbehalt haben die Verbraucherschützer aber Anlagen aus Discountern und Baumärkten gegenüber. Ihre Kritik: "Wir haben Angebote gesehen, die qualitativ und von der Größe her kein vollwertiges Solarsteckergerät waren." So fehlte zum Bespiel Befestigungsmaterial, was Kunden zusätzlich kaufen mussten. Die Verbraucherzentrale NRW rät außerdem dazu, darauf zu achten, dass das Solargerät den DGS-Sicherheitsstandard entspricht. Eine 800-Watt-Balkonanlage kostet im Internet ab 700 Euro aufwärts. Wer sich beim Händler beraten lässt, muss dafür etwas mehr einkalkulieren.  

Erlaubnis vom Vermieter

Wer zur Miete wohnt, sollte vor der Anschaffung einer Balkonsolaranlage seinen Vermieter um Zustimmung bitten. Eine gesetzliche Regelung ist zwar auch hier in Arbeit, aber noch ist sie nicht beschlossen – zum Bedauern der Verbraucherschützer. "Wir warten darauf, denn dann kann der Mieter auch ohne Einverständnis des Vermieters eine Steckeranlage installieren."

Netzeinspeisung

Balkonkraftwerke sind dafür gedacht, die Grundlast im Haushalt zu übernehmen, also die Geräte, die auf Standby stehen, mit Strom zu versorgen. "An einem sonnigen Tag, wenn man in Urlaub ist, speist man vielleicht auch mal überschüssigen Strom ins Netz ein. Das ist erlaubt, wird aber nicht vergütet", erklärt Sutter. Außerdem wäre die Einspeisevergütung auch ziemlich gering, weil ein Balkonsteckergerät gar nicht so viel überschüssigen Strom produziert.


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